Patentstreit Samsung wirft Apple Smiley-Patentverletzung vor

Neue Runde im Patenstreit: In einem deutschen Verfahren gegen Apple beruft sich Samsung nun auf vier weitere Patente, die Apple mit dem iPhone verletzt haben soll - darunter ein Verfahren zum Eingeben von Smileys.
Emoticons: Samsung hat 2001 ein Verfahren zur Emoticon-Eingabe patentiert

Emoticons: Samsung hat 2001 ein Verfahren zur Emoticon-Eingabe patentiert

Foto: Europäisches Patentamt

Berlin/Mannheim/Hamburg - Die Verfasser des Patentantrags EP1215867  haben sich alle Mühe gegeben, die Vorzüge ihrer Erfindung zu veranschaulichen: *^_^* könne man damit ganz einfach eingeben, aber auch (^*^), also Küsse und Grinsegesichter. Das Patent betrifft eine Methode, aus einem Menü so ein Emoticon genanntes Symbol auszuwählen. Seit gut zehn Jahren ist dieses "Verfahren zum Eingeben von Emoticons, das für ein Mobil-Endgerät eingerichtet ist" vom koreanischen Elektronik-Konzern Samsung beim Europäischen Patentamt geschützt. Nun wirft Samsung Apple vor, dieses Patent im Zusammenhang mit der Benutzeroberfläche des iPhone zu verletzen.

Samsung führte dieses Emoticon-Patent und drei weitere Ansprüche vor dem Landgericht Mannheim in Verfahren gegen Apple ins Feld. Das Verfahren ist Teil eines erbitterten Rechtsstreits, den Apple und Samsung sich weltweit liefern. In Mannheim sind laut Prozessbeobachter Florian Müller  derzeit fünf Verfahren von Samsung gegen Apple anhängig.

Apple wirft Samsung in Mannheim die Verletzung von sechs Patenten vor. Darunter ist auch ein Patent, das die vom iPhone bekannte Entsperrfunktion beschreibt, bei der auf dem Bildschirm eine vorgegebene Bewegung gemacht werden muss. In dem in vielen Ländern rund um den Globus mit verschiedenen juristischen Begründungen ausgefochtenen Streit wirft Apple Samsung vor allem vor, Design und Technik seiner iPhones und iPads zu kopieren. Samsung setzt in seinen Klagen auf technische Patente.

Apple gelang es in Deutschland in einem Verfahren in Düsseldorf, den Verkauf des Samsung-Tablets Galaxy Tab vorübergehend zu stoppen. Dort ging es nur um das Äußere des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Samsung hat seitdem eine leicht veränderte Variante des Galaxy Tabs auf den Markt gebracht - auch gegen diese geht Apple aber bereits wieder vor.

lis/dpa/rtr
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