Verbesserter Kundendienst Apple kommt um EU-Verfahren herum

iPhone: Garantieanspruch auch bei Kauf im europäischen Ausland
Foto: Kin Cheung/ APBrüssel - Wer als Besitzer eines iPhones sein Gerät in einem anderen EU-Land gekauft hat, besitzt künftig das volle Recht auf Garantie und Reparatur. Dieser Anspruch bleibt EU-weit gültig, auch wenn das Smartphone nicht im eigenen Land erworben wurde. Mit diesem besseren Kundenservice hat der US-Computerhersteller Apple im Streit mit der EU um sein iPhone eingelenkt, wie die EU-Kommission mitteilte. Zugleich hat Apple zugesagt, Beschränkungen für die Entwicklungswerkzeuge für Anwendungsprogramme (Applikationen oder Apps) aufzuheben.
Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingestellt. Für den Fall, dass die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Verbrauchern für schuldig befunden hätten, hätten sie Apple zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten können.
Im Frühjahr hatte die EU-Kommission erste Untersuchungen gemacht. Die Experten kritisierten, dass Apple den Reparaturanspruch nur auf das Land beschränkte, in dem ein Kunde das iPhone gekauft hatte. Dieses Problem sei mit der Zusage für grenzüberschreitende Reparaturen nun gelöst. Zugleich habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz lockern.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: "Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Verbrauchers erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen."
Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Online-Angebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.