Bundesnetzagentur
5G-Versteigerung beginnt frühestens am 19. März
Ab Mitte März könnte die Bundesnetzagentur die 5G-Funkfrequenzen versteigern. Eilanträge der großen Mobilfunkanbieter gegen die Rahmenbedingungen könnten den Zeitplan aber noch durcheinanderbringen.
Die Bundesnetzagentur hat ein mögliches Startdatum für die geplante Versteigerung der 5G-Funkfrequenzen genannt. "Wir sind in der Lage, die Auktion in Mainz wie geplant durchzuführen, beginnen können wir frühestens am 19. März", sagte ein Sprecher der Regulierungsbehörde am Freitag. Bislang hatte die Netzagentur nur von der zweiten Märzhälfte als Starttermin gesprochen. In Mainz, wo die Auktion stattfinden wird, sitzt die Technikzentrale der Bonner Behörde.
Eilanträge der drei Telekommunikationskonzerne Telekom, Vodafone und Telefónica beim Kölner Verwaltungsgericht könnte den Zeitplan noch durcheinanderbringen. Die Firmen wollen vor der Versteigerung rechtliche Rahmenbedingungen klären und die Auktionsregeln in ihrem Sinne ändern lassen. "Es ist nun Aufgabe des Gerichts, über die Eilanträge zu entscheiden", sagte der Sprecher der Netzagentur.
Stimmt das Gericht den Anträgen zu, würde sich die Auktion wohl auf unbestimmte Zeit verzögern - dann müssten erst die Klagen der Netzbetreiber in der Hauptsache abgearbeitet werden, bevor versteigert werden darf.
Gegen die Vergaberegeln bei der Auktion klagen laut Verwaltungsgericht insgesamt neun Mobilfunkunternehmen. Zu den Auflagen der Netzagentur gehört unter anderem, dass die Bieter bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgen müssen.
Zentraler Streitpunkt ist das sogenannte lokale Roaming. Damit ist gemeint, dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern automatisch auf die Netze der Konkurrenten umgeleitet werden. Die Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur sehen vor, dass die Anbieter hier über Kooperationen verhandeln müssen.