Handygebühren
Mobilfunkkonzerne gewinnen Prozess gegen Netzagentur
T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 müssen sich die Preise für die Zustellung von Gesprächen anderer Unternehmen in ihre Netze vorab genehmigen lassen. Zu Unrecht, befand das Kölner Verwaltungsgericht. Doch vorerst bleibt die Regelung bestehen.
Köln - Das Verwaltungsgericht Köln hob auf Klage der Netzbetreiber die Anordnung auf, sich die Durchleitungspreise in Mobilfunknetze vorab genehmigen lassen zu müssen. Die Entscheidung kam überraschend, wie der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Freitag in Bonn erklärte. Die Behörde habe sich strikt an die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes gehalten. Sie kündigte Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. Die Verfügungen der Behörde blieben bis auf weiteres in Kraft, hieß es.
Die Bundesnetzagentur hatte den großen Mobilfunkanbietern T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus mit Wirkung zum 23. November vorgeschrieben, ihre Gebühren für die Weiterleitung von Gesprächen aus anderen Netzen zu senken. Dagegen klagten die Anbieter. Die Aufsichtsbehörde hatte im November 2006 erstmals die Durchleitungspreise festgesetzt und dabei deutlich abgesenkt.
Die Handytarife gelten wegen der hohen Durchleitungsgebühren immer noch als stark überteuert. Auch die EU-Kommission hat mehrfach eine Absenkung beziehungsweise ein Einschreiten der nationalen Regulierer angemahnt. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, betonte am Freitag, dass sich die Behörde strikt an Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes gehalten habe. Darüber hinaus habe die Behörde den europarechtlichen Vorgaben Rechnung getragen.
Die so genannten Terminierungsentgelte verlangen Mobilfunkbetreiber, wenn sie Anrufe aus dem Festnetz oder von anderen Mobilfunkanbietern in ihr eigenes Netz weiterleiten. Sie machen einen wesentlichen Bestandteil der Erlöse bei den Mobilfunkanbietern aus und sind in den vergangenen Jahren und zuletzt Ende 2006 schrittweise gesenkt worden. Das hat bei T-Mobile, Vodafone, O2 und E-Plus zu Umsatzverlusten und teilweise auch Ertragsrückgängen geführt.
van/dpa/AFP/ddp
SPIEGEL+-Zugang wird gerade auf einem anderen Gerät genutzt
SPIEGEL+ kann nur auf einem Gerät zur selben Zeit genutzt werden.
Klicken Sie auf den Button, spielen wir den Hinweis auf dem anderen Gerät aus und Sie können SPIEGEL+ weiter nutzen.