Radikal-Kontrollen US-Zöllner filzen Notebook-Speicher

Laptop, Handy, MP3-Player - Grenzbeamte an US-Flughäfen dürfen durchsuchen, was sie wollen und wann sie wollen. Gegen die Praxis hatte ausgerechnet ein Besitzer von Kinderpornografie geklagt, verloren und dem Datenschutz so einen Bärendienst erwiesen.

Die Frage, ob Grenzbeamte die mobilen Datenträger Reisender durchstöbern dürfen, ist in den USA endgültig zum Politikum geworden. Dabei geht es um eine Praxis, die sich aus europäischer Perspektive wie ein Big-Brother-Alptraum ausnimmt: Bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen werden immer wieder Mobiltelefone, Laptops oder auch MP3-Player durchsucht, manchmal werden dabei sogar Daten kopiert.

Datenschützer und Bürgerrechtsgruppen kritisieren das Filzen der digitalen Privatsphäre schon seit geraumer Zeit, insbesondere wenn die Durchsuchungen ohne triftigen Verdacht statt finden. Aber genau das hat im April ein kalifornisches Berufungsgericht für rechtens befunden. Nach dem Urteil dürfen die Grenzbeamten auch ohne begründeten Anfangsverdacht Festplatten und Flashspeicher unter die Lupe nehmen.

Das Berufungsgericht hatte darüber zu befinden, ob Fotos mit Kinderpornografie, die Grenzbeamte 2005 auf dem Laptop eines Reisenden entdeckten, als Beweismittel verwendet werden dürfen. Der Reisende hatte dagegen geklagt, da sein Laptop mit dem fraglichen Daten ohne begründeten Verdacht durchsucht wurde. Mit seiner Klage hat der Mann Datenschützern einen Bärendienst erwiesen. Sein Fall zwang die Gerichte nämlich dazu, sich zwischen der Verfolgung von Kinderpornografie und dem Recht auf digitale Privatsphäre zu entscheiden.

Sollten Gegner der Durchsuchungspraxis direkt gegen das Urteil des Berufungsgerichts protestieren, geraten sie natürlich sofort in den Verdacht, Kinderschänder zu decken. Bürgerrechtsorganisationen, die den US-Zoll wegen anderer Fälle verklagt haben, hielten sich nach dem Urteil denn auch mit Reaktionen zurück.

Die Datenschützer der Electronic Frontier Foundation (EFF) und die Bürgerrechtsaktivisten der Asian Law Caucus (ALC) hatten erst im vergangenen Februar eine Klage gegen die US-Zollbehörde eingereicht. Bei dieser Klage geht es allerdings nur um die Offenlegung der Kriterien, nach denen die Durchsuchungen durchgeführt werden. Die Rechtmäßigkeit der digitalen Schnüffelaktionen wurde unterdessen ausgerechnet anhand des Falles entschieden, in dem die Zöllner Kinderpornografie entdeckt hatten.

Nach der juristischen Schlappe gehen EFF und ALC jetzt auf der politischen Ebene gegen allzu forsche Grenzbeamte vor: In einem offenen Brief  an Vertreter des Repräsentantenhauses appellieren sie an die Gesetzgeber, die Durchsuchungspraxis des Zolls zu unterbinden. Dazu haben die Bürgerrechtler ein breites Bündnis geschmiedet, der offene Brief wurde von mehr 30 Organisationen und Persönlichkeiten unterschrieben, darunter der US-Schriftstellerverband und renommierte Computerexperten wie Bruce Schneier.

Das Urteil des kalifornischen Berufungsgerichts wird in dem Brief gar nicht erwähnt, statt dessen zielt er auf das verbriefte Recht auf Privatsphäre: "Unsere Computer und Handys enthalten umfangreiche persönliche Informationen," erklärte EFF-Anwältin Marcia Hofmann. "In einem freien Land darf der Staat nicht ohne Begründung auf diese Daten zugreifen."

Sascha Koesch / Fee Magdanz / Robert Stadler

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