Passwort-Herausgabe Datenschützer kritisiert geplante Spähschnittstelle

Überwachungszentrale: Telekomfirmen sollen Ermittlern Kunden-Passwörter geben
Foto: CorbisPasswörter, geheime Zugriffscodes von Smartphones, Namen und Adressen von Personen, denen online bestimmte dynamischen IP-Adressen zugeordnet waren - diese Informationen sollen Telekommunikationsfirmen in Zukunft ermitteln und über eine digitale Schnittstelle übertragen. Das sieht ein von der Bundesregierung geplantes Gesetz vor. Im Bundestag haben sich Union, FDP und SPD auf eine entschärfte Version des Gesetzes geeinigt.
Doch der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar warnt: Auch der entschärfte Entwurf greift stark in Persönlichkeitsrechte ein.
Schaar begrüßt bestimmte Details des neuen Gesetzentwurfs. Er lobt, dass nun Richter in bestimmten Fällen die Datenweitergabe prüfen und dass die Betroffenen darüber informiert werden müssen, wenn ihre Zugangscodes herausgegeben wurden.
Schaar kritisiert aber, dass auch laut dem neuem Entwurf Zugangsdaten wegen kleiner Delikte herausgegeben werden dürfen. Schaar: "Leider wurden die Abfragemöglichkeiten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht begrenzt, obwohl dies einer expliziten Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entspricht." Wegen dieser fehlenden Einschränkung sagt Schaar: "Der Gesetzentwurf ist also weiterhin verfassungsrechtlich bedenklich."