Bundesnachrichtendienst Regierung warnt vor Einschränkung der Überwachungsmöglichkeiten

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt in wenigen Tagen über die Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland. Die Regierung mahnt: Heute brauche der Dienst seine Befugnisse mehr denn je.
Foto: STRINGER/GERMANY / REUTERS

In der kommenden Woche wird vor dem Bundesverfassungsgericht die Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) verhandelt. Dabei wird die Bundesregierung darauf drängen, dass die Befugnisse des deutschen Auslandsnachrichtendienstes keinesfalls eingeschränkt werden.

Angesichts zahlreicher Kriege, Gefahren durch Terroranschläge und Cyberangriffe brauche der BND seine Möglichkeiten mehr denn je, um diese "mannigfaltigen Herausforderungen" zu bewältigen und der Regierung präzise Einschätzungen liefern zu können, heißt es in dem 75-seitigen Schriftsatz der Regierung, der dem SPIEGEL vorliegt.

Das Verfassungsgericht verhandelt über eine Beschwerde der Nichtregierungsorganisation "Reporter ohne Grenzen". Mitkläger sind sechs ausländische Investigativjournalisten. Sie befürchten, dass sie in die Abhörfilter des BND geraten könnten, da für die Überwachung von Ausländern im Ausland nicht dieselben Hürden gelten wie für die Überwachung von Deutschen.

Selbst ausländische Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten sind im Ausland vor der Überwachung des BND nicht geschützt. Der Geheimdienst müsse sich aber auf "hinreichend gewichtige" Anlässe und Ziele beschränken, schreibt der Prozessvertreter von "Reporter ohne Grenzen", Matthias Bäcker.

Der SPIEGEL hat 2017 enthüllt, dass der BND in der Vergangenheit Dutzende Telefonnummern, Faxanschlüsse und E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen im Ausland überwacht hatte. Betroffen waren auch renommierte Medienhäuser wie die BBC, die "New York Times" und die Nachrichtenagentur Reuters.

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren