Verzögerungen absehbar Bundesregierung beschließt Recht auf schnelles Internet

Mit dem neuen Gesetz ist es wie mancherorts mit dem Netz: Es braucht länger als erhofft. Die Opposition hält die geplanten Vorgaben für »ambitionslos«.
Glasfaserkabel für Breitbandinternet: In Deutschland noch lange kein Standard

Glasfaserkabel für Breitbandinternet: In Deutschland noch lange kein Standard

Foto: Patrick Seeger/ dpa

Mit etwas Verzögerung hat das Bundeskabinett ein Recht auf schnelles Internet beschlossen. Dem Regelwerk zufolge müssen Festnetz-Internetanschlüsse künftig überall in Deutschland im Download mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) leisten und im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde.

Angesichts dessen, dass in vielen Haushalten deutlich schnellere Internetverbindungen möglich sind, scheinen beide Werte sehr niedrig. Für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand leben, könnte die gesetzliche Untergrenze dennoch hilfreich sein – sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitbandinternet. Unter Umständen kann die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

Ein Sonderweg für Satelliten

Es gibt auch eine Vorgabe für die Latenz, also die Reaktionszeit. Diese darf nicht größer sein als 150 Millisekunden. Damit kommt für die Versorgung entlegener Häuser preisgünstiges Internet über weit entfernte Satelliten eigentlich nicht infrage, weil die Latenz bei dieser Technologie höher ist. Eine Internetversorgung über erdnahe Satelliten kommt zwar in Betracht, ist aber teuer. Die Verordnung lässt allerdings Ausnahmen zu, bei denen auf Satellitentechnologien mit höherer Latenz zurückgegriffen werden kann.

Digitalminister Volker Wissing (FDP) sagte, die Mindestvorgaben würden »die digitale Teilhabe« all jener sicherstellen, »die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind«. Positiv für die Verbraucher ist zudem, dass die Mindestwerte Jahr für Jahr neu festgelegt werden sollen. Hierbei wird die Entwicklung der allgemeinen Internetnutzung in Deutschland berücksichtigt, die sich aufgrund des Netzausbaus und neuer Tarife über die Jahre verändert.

Kritik an den Eckdaten

Ursprünglich sollte die nun vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung am 1. Juni in Kraft treten. Allerdings fehlt noch grünes Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestags. Dort gibt es noch Gesprächsbedarf. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr räumte am Mittwoch ein, dass der geplante Termin aller Voraussicht nach nicht haltbar ist.

Der digitalpolitische Sprecher der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Reinhard Brandl, nannte die von der Regierung beschlossene Verordnung »ambitionslos«. Das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der Bürger werde ignoriert. »Wir haben erhebliche Zweifel, ob eine 10-Megabit-Downloadrate und eine 1,7-Megabit-Uploadrate pro Anschluss für eine Familie mit Kindern als Grundversorgung ausreichen.«

mak/dpa
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