Streit mit der eigenen Aufsichtsbehörde Bundesregierung klagt gegen Verbot ihrer Facebook-Seiten

Behördenchef Ulrich Kelber: Auf Konfrontationskurs mit der Bundesregierung
Foto: Wolfgang Kumm / dpaIst es möglich, dass Behörden Bürgerinnen und Bürger datenschutzkonform auf Facebook ansprechen? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Frage verneint und fordert die Bundesregierung bereits seit 2021 dazu auf, ihre Präsenzen in dem sozialen Netzwerk stillzulegen. Auf eine letzte Frist der Kontrollinstanz reagiert das Bundespresseamt nun mit einer Klage: Das Verwaltungsgericht Köln soll im Streit entscheiden.
Das Bundespresseamt begründete den ungewöhnlichen Schritt damit, dass man »in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten« schaffen wolle, sagte eine Regierungssprecherin der Nachrichtenagentur AFP. Das Amt sei der Auffassung, dass für die von dem Beauftragten angesprochenen Datenschutzfragen allein Facebook als Plattform zuständig sei – und nicht die Regierung als Inhaberin der Seite. Facebook sei ein wichtiger Kanal, um Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, argumentiert die Bundesregierung.
Kelber hatte das Bundespresseamt vor einem Monat angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Er vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Seite für eine Behörde wegen der »umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten« nicht datenschutzkonform möglich sei. Er verweist dabei auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind. »Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten«, hatte Kelber noch im Februar betont.
Bis das Gericht entscheidet, beabsichtigt die Bundesregierung weiterhin Facebook zur Kommunikation mit den Bürgern einzusetzen. Die Datenschutzbehörde hat unterdessen einen eigenen Mastodon-Server eingerichtet und bietet Behörden an, dass sie über das dezentrale Netzwerk die Bevölkerung datenschutzkonform ansprechen können.