Bundestag Abgeordnete lehnen Snowden-Petitionen ab

Asyl für Edward Snowden? Kommt nicht in Betracht: Der für Petitionen zuständige Ausschuss des Bundestags hat mehreren Forderungen nach einem sicheren Aufenthalt für den Whistleblower eine Absage erteilt.
Snowden-Unterstützer im Bundestag (Symbolbild): Petitionsausschuss begibt sich ganz auf Regierungslinie

Snowden-Unterstützer im Bundestag (Symbolbild): Petitionsausschuss begibt sich ganz auf Regierungslinie

Foto: Hannibal Hanschke/ dpa

Hamburg - Der Petitionsausschuss des Bundestags hat mehrere Petitionen abgelehnt, mit denen die Antragsteller einen sicheren Aufenthalt für den Whistleblower Edward Snowden in Deutschland erreichen wollten - oder zumindest eine Diskussion im Bundestag über das Thema.

Vom Ausschuss gibt es ein knappes Jahr später stattdessen weitgehend gleichlautende Absagen  an die Petenten: Weil die "gesetzlichen Voraussetzungen für eine Asylgewährung im konkreten Fall nicht vorliegen" würden und eine Aufnahme von Snowden nicht der Wahrung der politischen Interessen Deutschlands diene, könne dem Anliegen nicht entsprochen werden.

Damit ist der Ausschuss ganz auf der offiziellen Linie der Bundesregierung, die den Konflikt mit den USA scheut. Die Netzaktivistin Katharina Nocun, die eine der nun abgelehnten Asyl-Petitionen eingereicht hatte, kritisiert die Entscheidung: "Die Ablehnung ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die versuchen, sich über die vorgesehenen Beteiligungsformen gegen die NSA-Überwachung zu engagieren."

Diskussion um Tempora unerwünscht

Für Nocun ist es schon die zweite Absage des Petitionsausschusses. Sie hatte im Juni 2013, damals als Geschäftsführerin der Piratenpartei, eine Online-Petition eingereicht, damit der Bundestag über das britische Internetspähprogramm Tempora diskutiert. Tempora speichert große Teile des transatlantischen Datenverkehrs, die Erkenntnisse aus der Überwachung werden mit der NSA geteilt.

Die Petition sollte den Abgeordneten nahelegen, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Großbritannien einzureichen, "wegen Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre und der Korrespondenz durch Abfangen, Speichern und Überwachen des weltweiten Telekommunikations- und Internetdatenverkehrs".

Der Bundestag lehnte aber schon die Veröffentlichung ab: Die Petition würde weder eine lebhafte noch eine sachliche öffentliche Diskussion anregen, noch sei sie konkret oder verständlich genug. Auch das dürfte der Bundesregierung gefallen haben.

ore
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