Überwachungsgesetz Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung

Das umstrittene Vorhaben ist durch den Bundestag: Die Abgeordneten haben die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Künftig werden die Verbindungsdaten der Bürger mehrere Wochen lang gespeichert.
Bundestagsplenum (Archivbild): Mehrheit für die Vorratsdatenspeicherung

Bundestagsplenum (Archivbild): Mehrheit für die Vorratsdatenspeicherung

Foto: Michael Kappeler/ dpa

Jahrelang wurde über das Vorhaben gestrittenen, jetzt hat der Bundestag erneut eine Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Eine breite Mehrheit stimmte für den Gesetzvorschlag: 404 Abgeordnete votierten mit Ja, es gab 148 Gegenstimmen sowie sieben Enthaltungen.

Das Speichern der Informationen soll bei der Aufklärung von Terrorismus und anderer schwerer Verbrechen helfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 die frühere Version der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.

Bundesjustizminister Heiko Maas verteidigte die Neuauflage. Es handele sich zwar um "einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, aber in verhältnismäßigem Maße", sagte der SPD-Politiker. Im Gegensatz zur früheren Regelung würden nun weniger Daten gespeichert, sie würden kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff. "Damit werden wir der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollumfänglich gerecht", sagte der Minister.

Redner der Opposition warfen Justizminister Maas Rückgratlosigkeit vor. Der Minister war als Gegner der Vorratsdatenspeicherung angetreten, schwenkte aber unter Druck der Union und seines Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel um. Oppositionspolitiker und Bürgerrechtler haben angekündigt, auch gegen das neue Gesetz Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.

Die Telekommunikations-Unternehmen speichern laut dem Gesetz Internet- und Telefonverkehrsdaten jedes Bürgers zehn Wochen lang, also etwa die Informationen, wer wann mit wem telefoniert hat.

Auch die Standortdaten von Handys speichern die Firmen vier Wochen lang - das ergibt Bewegungsprofile, ohne konkreten Anlass, vorgehalten nur für den Fall, dass die Polizei sie benötigt. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben.

Die Inhalte der Kommunikation sollen nicht dokumentiert werden. Nach Recherchen von Datenschützern aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung speichern Telekommunikationsfirmen allerdings üblicherweise auch die Inhalte von SMS. Die Aktivisten befürchten einen Missbrauch dieser Daten.

fab/dpa
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