Europäischer Datenschutz Minister einigen sich auf einheitliche Anlaufstellen

Die EU-Staaten ziehen das Tempo an: Die neue Datenschutzverordnung soll im Juni kommen. Unter anderem sollen sich Bürger bei vermuteten Datenschutzverstößen nur noch an eine Behörde wenden müssen.
Zuständig für den Datenschutz: Bundesinnenminister Thomas de Maizière

Zuständig für den Datenschutz: Bundesinnenminister Thomas de Maizière

Foto: Sean Gallup/ Getty Images

Im Ringen um eine neue Datenschutzgrundverordnung haben sich die EU-Justiz- und Innenminister in Brüssel auf das Prinzip einheitlicher Anlaufstellen geeinigt. "Das Leben der Unternehmen wird dadurch einfacher gemacht, denn sie müssen nur noch mit einer Aufsichtsbehörde arbeiten", sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova.

Zudem müssen sich Bürger oder Firmen bei vermuteten Datenschutzverstößen fortan nur bei der Aufsichtsbehörde im Heimatstaat beschweren, die diese Beschwerde dann gegenüber dem EU-Land vertritt, in dem der Gegner seinen Sitz hat.

Einige EU-Staaten schlugen eine Sonderregelung heraus, sodass betroffene nationale Behörden Einspruch gegen die Entscheidung einer anderen Stelle erheben können. Schlichten könnte dann eine Einrichtung auf EU-Ebene, die in Streitfällen das letzte Wort haben soll.

Gegen zu starke Kompetenzen von Behörden anderer EU-Staaten hatte sich unter anderem Irland gewehrt, wo große US-Internetkonzerne wie Apple oder Google ihre Europa-Zentralen haben.

Einigung im Juni erwartet

Jourava zeigte sich optimistisch, dass beim nächsten Ministerrat im Juni eine grundsätzliche Einigung erreicht und die Verordnung dann bis Jahresende auf den Weg gebracht werden könne. Bundesinnenminister Thomas de Maizière machte bei der Sitzung den Vorschlag, die Verhandlungen im Juni notfalls mit einer Nachtsitzung abzuschließen.

Trotz Vorbehalten Deutschlands wurde auch ein Kapitel grundsätzlich angenommen, in dem es um die Frage der Weiterverwendung von Daten geht, wenn sie für Zwecke benutzt werden, für die sie ursprünglich nicht erhoben wurden. Deutschland gab zu Protokoll, dass es bei dieser Frage der sogenannten Kompatibilität und Inkompatibilität der Datennutzung noch Gesprächsbedarf sieht.

Erst kürzlich hatte eine Auswertung des Web-Portals Lobbyplag gezeigt, wie stark Interessengruppen und Firmen bei der Gesetzgebung mitmischen. Deutschland reichte demnach bislang europaweit die meisten Änderungswünsche aus Lobbykreisen in das Gesetzgebungsverfahren ein.

Die bislang gültigen EU-Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 entsprechen schon lange nicht mehr den Entwicklungen des heutigen Internets und seiner Nutzer. Damals waren soziale Netzwerke wie Facebook ebenso wenig ein Massenphänomen wie das groß angelegte Sammeln von Verbraucherdaten durch weltweit agierende Internetkonzerne wie Google.

kbl/Reuters/AFP
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