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Datenweitergabe durch Behörden So lassen Sie Ihre Adresse sperren

Wer sich wie vorgeschrieben beim Einwohnermeldeamt anmeldet, bekommt mitunter unerwünschte Post – zum Beispiel von der Bundeswehr oder Parteien. Der Widerspruch ist einfach, wird aber bisher kaum genutzt.
Meldeunterlagen für das Einwohnermeldeamt: Nicht nur Ämter haben Zugriff auf die Daten

Meldeunterlagen für das Einwohnermeldeamt: Nicht nur Ämter haben Zugriff auf die Daten

Foto: Axel Heimken/ picture alliance / dpa

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Seit Anfang Mai bekommen viele Jugendliche in Deutschland ungewohnte Post: Absender ist die Bundeswehr, die mit gezielt lockerer Ansprache – »Swipe Dir Deine Infos« – für eine Karriere bei den Streitkräften begeistern will.

Nicht wenige Empfänger fragen sich: Woher hat das Militär die Anschriften der Jugendlichen? Die Antwort findet sich im Kleingedruckten: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bekommt jährlich von den kommunalen Meldeämtern die Adressen von allen deutschen Staatsbürgern, die im kommenden Jahr volljährig werden. In diesem Jahr verschickte die Bundeswehr aufgrund dieser Datensammlung 650.000 Karten quer durch Deutschland.

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Kann man der Datenweitergabe widersprechen?

Ja, das ist problemlos möglich. Der Haken: Man muss die Adresse im Vorhinein sperren, jeweils am 31. März eines Jahres gehen die Adressen an die Bundeswehr heraus. Der Widerspruch muss also deutlich vorher bei den Ämtern eingehen. Die Stadt Dresden betont sogar , dass man Anträge nicht garantiert berücksichtigen könne, wenn diese nach dem Jahreswechsel eintreffen. Immerhin: Der Antrag ist kostenfrei.

Obwohl die Stadtverwaltungen zum Beispiel in Amtsblättern immer wieder an das Widerspruchsrecht erinnern, wird von der Möglichkeit selten Gebrauch gemacht. Die Stadtverwaltung Köln verzeichnete etwa im Jahr 2022 nur 250 Anträge.

Bekommen auch andere Stellen Daten der Einwohnermeldeämter?

Die Gesetzgeber haben den Datenzugriff für verschiedene Zwecke privilegiert. Insbesondere können Parteien die Postanschriften anfordern, um vor Wahlen Werbung für ihre Kandidaten zu machen. Darüber hinaus können auch Adressbuchverlage auf Meldedaten zugreifen, zudem dürfen öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach dem Bundesmeldegesetz Informationen zu den Familienangehörigen ihrer Mitglieder abfragen. Zu guter Letzt können Gemeindeverwaltungen auf die Geburtsdaten zugreifen, um Jubilaren zum Geburtstag zu gratulieren.

Muss ich im Rathaus widersprechen?

Das ist meist nicht nötig: Viele Verwaltungen stellen die Antragsformulare im Internet bereit, oft kann man sie auch einfach per E-Mail einsenden. Der Software-Hersteller HSH arbeitet derzeit mit dem Land Hessen an einer Onlinelösung, die komplett digitalisiert ist und auch nicht mehr von den Meldeämtern manuell eingepflegt werden muss. Voraussetzung ist allerdings eine amtliche Online-ID. Wann solche Systeme bundesweit einsatzbereit sein werden, ist jedoch unklar.

Wer hat sonst noch Zugriff auf die Daten?

Jeder, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, kann Auskünfte von den Einwohnermeldeämtern anfordern. Als Begründung genügt schon die Erklärung, man wolle ein Klassentreffen organisieren. Auch wer einen unbekannt verzogenen Schuldner ausfindig machen will, kann die offiziellen Daten kostenpflichtig abfragen.

Ausnahmen gibt es laut Gesetz nur, wenn eine Melderegisterauskunft »eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen« bedeuten kann. Hierzu ist aber ein gesonderter Antrag auf Auskunftssperre erforderlich. Ämter und der Rundfunkbeitragsservice sind von dieser Sperre allerdings ausgenommen.

tmk