DSGVO in Frankreich Google soll 50 Millionen Euro Strafe zahlen

Im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung wurde Google eine vergleichsweise hohe Geldstrafe aufgebrummt. Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL wirft dem Unternehmen mangelnde Transparenz vor.
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Foto: Arnd Wiegmann/ REUTERS

Google ist im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Frankreich zu einer Strafe in Höhe von 50 Millionen Euro verdonnert worden. Das gab Frankreichs nationale Datenschutzbehörde, die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL), am Montag bekannt . Die CNIL ist die erste europäische Regulierungsinstanz, die mit Bezug auf die DSGVO einen globalen Internetkonzern bestraft.

Die Datenschutzbehörde gibt an, sie habe zwei Beschwerden erhalten, einmal von der Wiener Non-Profit-Organisation noyb und einmal von La Quadrature du Net, einer Gruppe von Bürgerrechtsaktivisten aus Paris. Die Beschwerden waren bereits am 25. Mai und am 28. Mai 2018 eingegangen, heißt es. Am 25. Mai war die DSGVO in der EU in vollem Umfang zur Anwendung gekommen.

Die CNIL schreibt, sie sei den Vorwürfen, die sich um das Einrichten eines Google-Accounts auf einem Android-Smartphone drehen, im September 2018 durch eigene Überprüfungen nachgegangen. Letztlich sah sie zwei Arten von Verstößen gegen die DSGVO.

Einmal habe Google seine Transparenz- und Informationspflichten verletzt, heißt es. So seien "wesentliche Informationen", etwa zu Datenverarbeitungszwecken und zur Dauer von Datenspeicherungen, über mehrere Dokumente verteilt worden - samt Schaltflächen und Links, auf die man klicken müsse, um auf ergänzende Informationen zuzugreifen. "Die relevanten Informationen sind erst nach mehreren Schritten zugänglich", kritisiert die CNIL, manchmal ziehe das gleich fünf bis sechs Aktionen nach sich.

Die Informationen seien auch nicht immer klar und verständlich, heißt es weiter: Nutzer seien daher "nicht in der Lage, das Ausmaß von Googles Verarbeitungsvorgängen vollständig zu verstehen. Dabei seien die Vorgänge "massiv und aufdringlich", auch weil Google ungefähr 20 Dienste anbiete.

Weder "spezifisch" noch "eindeutig"

Der zweite Teil der Kritik am Vorgehen des US-Konzerns ist ähnlich grundsätzlich: Google fehlt nach Auffassung der Datenschutzbehörde eine gültige Zustimmung des Nutzers, ihm personalisierte Anzeigen auszuspielen.

Google erkläre zwar, dass es die Zustimmung des Benutzers zur Verarbeitung von Daten für die Personalisierung von Anzeigen eingeholt habe, heißt es. Nach Auffassung der Behörde werden die Nutzer aber nicht ausreichend darüber informiert, wie viele Google-Dienste ihre Zustimmung betrifft, von der Suche bis hin zu YouTube. Die Zustimmung der Nutzer, die im Rahmen der Anmeldung eines Google-Accounts eingeholt wird, sei weder "spezifisch" noch "eindeutig".

Die Entscheidung, die Strafe und auch ihre Höhe öffentlich zu machen, begründet die CNIL mit der "Schwere der festgestellten Verstöße gegen die wesentlichen Grundsätze der DSGVO: Transparenz, Information und Zustimmung".

Es handele sich nicht um einmalige, zeitlich begrenzte Verstöße, betont die Behörde noch. Die Verstöße ließen sich auch jetzt noch beobachten. Und jeden Tag würden "Tausende Franzosen" einen Google-Account anlegen, wenn sie ein Android-Smartphone benutzen.

Google prüft die Entscheidung, noyb begrüßt sie

Google kann Berufung gegen die Entscheidung beim Staatsrat in Paris einlegen. Vom Unternehmen hieß es am Montag auf eine SPIEGEL-Anfrage: "Nutzer erwarten von uns ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle. Wir sind fest entschlossen, diese Erwartungen und die Zustimmungserfordernisse der DSGVO zu erfüllen. Wir prüfen die Entscheidung, um unsere nächsten Schritte festzulegen."

Max Schrems, der Vorsitzende von noyb, begrüßt die Entscheidung aus Frankreich: "Nach der Einführung der DSGVO haben wir feststellen müssen, dass große Konzerne wie Google die DSGVO einfach 'anders interpretieren' und ihre Produkte oft nur oberflächlich angepasst haben", heißt es in einer Pressemitteilung: "Es ist wichtig, dass die Behörden klarstellen, dass das nicht reicht."

Gemäß der DSGVO können gegen Unternehmen Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Zur Einordnung: Google hat im dritten Quartal 2018 weltweit mehr als 33 Milliarden Dollar Umsatz gemacht.

mbö/dpa/AFP
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