Echte Namen oder Geld Amtsgericht stützt Gema-Vermutung

Für Musik von Künstlern unter Pseudonym muss an die Gema gezahlt werden, wenn die echten Namen nicht verraten werden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Es geht davon aus, dass Komponisten und Autoren in der Regel Gema-Mitglieder sind. Die Musikpiraten kündigten Berufung an.
Musikpirat Christian Hufgard: Gegen die Gema-Vermutung

Musikpirat Christian Hufgard: Gegen die Gema-Vermutung

Foto: dapd

Frankfurt/Main - Die Verwertungsgesellschaft Gema hat einen Rechtsstreit um die Veröffentlichung vom Musiktiteln unter Pseudonym gewonnen. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte die Musikpiraten am Montag zu einer Zahlung von 68 Euro plus Zinsen. Der gemeinnützige Verein hatte sich geweigert, der Gema die Klarnamen eines Künstlerduos zu nennen, um mögliche Urheberansprüche abgleichen zu können.

"Wenn ein Pseudonym nicht in der Datenbank der Gema gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen", hatte Christian Hufgard im Juni die Entscheidung verteidigt, keine echten Namen zu nennen.

Die Musikpiraten kündigten am Montag umgehend Berufung an. "Wir streben eine höchstrichterliche Entscheidung an", sagte der Rechtsanwalt der Musikpiraten, Emanuel Schach.

Das Amtsgericht hatte die Berufung beim Landgericht trotz des geringen Streitwerts zugelassen, da es eine grundsätzliche Bedeutung der Klage erkannte.

Die der Piratenpartei nahestehenden Musikpiraten hatten eine CD mit Liedern veröffentlicht, deren Urheber sich nicht von der Gema vertreten lassen. Bei dem Streit geht es um das Lied "Dragonfly " von der Band Texasradiofish. Laut Musikpiraten wurde es im Dezember 2010 auf ccMixter gestellt, eine Plattform für Musik unter Creative-Commons-Lizenz. Weil die Musiker unter Pseudonym auftreten und die Musikpiraten die amtlichen Namen nicht angaben, klagte die Gema.

Den Nachweis, dass keine Gema-Lizenzpflicht auf der CD ist, muss der Hersteller erbringen - nach der sogenannten Gema-Vermutung ist davon auszugehen, dass die meisten Künstler sich von der Verwertungsgesellschaft oder einem der internationalen Partner vertreten lassen. Künstler können sich auch bei der Gema mit einem Pseudonym registrieren. "Trotzdem brauchen wir immer auch den bürgerlichen Namen", so Gema-Sprecher Peter Hempel im Juni. "Die Gefahr einer Verwechslung ist sonst einfach zu hoch."

ore/dapd
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten