Einstweilige Verfügung Duisburg verbietet Blogger-Veröffentlichung zur Love Parade

Oberbürgermeister Sauerland: Die Stadt Duisburg kämpft juristisch gegen Lokalblogger
Foto: WOLFGANG RATTAY/ REUTERSIn der Selbstdarstellung schreiben die Blogger hinter dem Duisburger Lokalportal Xtranews klar: "Xtranews ist in der aktuellen Phase ein Low- oder Zero-Budget-Projekt." Nun lässt die Stadt Duisburg dem Gründer der Nachrichtenseite den Mund verbieten: Er darf Protokolle zur Love-Parade-Katastrophe nicht veröffentlichen.
Eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei hat im Auftrag der Stadt eine entsprechende einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt. Sollte Xtranews das Gutachten dennoch veröffentlichen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Das Vorgehen der Stadt Duisburg ist in vielerlei Hinsicht merkwürdig: Die Stadt hat den sogenannten Zwischenbericht, den sie in Auftrag gab, selbst im Internet veröffentlicht . Begründung: "Wegen des hohen öffentlichen Interesses hat die Stadt Duisburg diesen Bericht ebenfalls hier, auf ihrer offiziellen Internetseite, öffentlich gemacht."
Stadt veröffentlicht Teile des Gutachtens selbst
In der von der Stadt veröffentlichten Version sind allerdings nur die Schlussfolgerungen und Wertung der beauftragten Anwältin Ute Jasper von der Düsseldorfer Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer & Wojtek enthalten. Das Gutachten entlastet die Stadt, darin stehen Sätze wie:
"Nach dem derzeitigen Stand der Prüfung liegen uns keine Erkenntnisse dafür vor, dass Mitarbeiter der Stadt Duisburg ihre gesetzlichen Pflichten verletzt hätten und auf diese Weise zum Unglück beigetragen oder es gar verursacht hätten."
Anwältin Jasper formuliert aber einen klaren Verdacht: Die Recherchen hätten verschiedene Umstände ergeben, aus denen sich schließen lässt, "dass Dritte gegen Vorgaben und Auflagen der Genehmigungen der Stadt Duisburg verstoßen haben".
Auf welcher Grundlage die Anwältin zu diesen Wertungen kommt, kann man der von der Stadt Duisburg veröffentlichten Version des Gutachtens aber nicht entnehmen. Denn es fehlen alle Anlagen - Genehmigungen, Planungsunterlagen, Sitzungsprotokolle, Präsentationen. Alle Originaldokumente, anhand derer die Öffentlichkeit und die Presse nachvollziehen könnten, auf welcher Basis denn da nun die Stadt entlastet wird, will die Stadt Duisburg unter Verschluss halten.
Wer hat das Urheberrecht an Sitzungsprotokollen?
Diese Anlagen hatte das Lokalblog Xtranews veröffentlicht. Und gegen diese Veröffentlichung lässt die Stadt Duisburg nun eine Anwaltskanzlei Verfügungen erwirken. Es ist laut Xtranews die Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer & Wojtek aus Düsseldorf - pikanterweise dieselbe Kanzlei, die das Gutachten verfasst hat.
Die Anwälte der Stadt Duisburg argumentieren laut Xtranews , die Veröffentlichung der Anlagen würde das Urheberrecht verletzen. Die Gerichtsverhandlung in dieser Angelegenheit dürfte spannend werden, sollte Xtranews die Mittel haben, um sich gegen die Verfügung juristisch zu verteidigen. Denn die urheberrechtliche Argumentation wirkt befremdlich - da wird von der Stadt ein Urheberrecht unter anderem an den "Zaunplänen Lopavent", auf das "vertrauliche Ablaufkonzept", auf den internen Entwurf des Veranstaltungskonzepts, eine Präsentation von Lopavent, ein Einsatztagebuch der Polizei und den Bericht eines Anwohners beansprucht. Urheber dieser Dokumente ist keineswegs in allen Fällen die Stadt Duisburg.
Kanzlei arbeitet schon länger für die Stadt Duisburg
Die Anwälte der Kanzlei haben schon mehrmals im Auftrag der Stadt gearbeitet. Die Kanzlei führt als Projekte im Auftrag der Stadt auf den eigenen Seiten zum Beispiel diese auf:
- Begleitung der Vergabeverfahren für die Innenstadt Duisburg Entwicklungsgesellschaft mbH und die Baureifmachung des Grundstücks Innenhafen Duisburg-Eurogate
- Beratung in allen rechtlichen Fragen vor Beginn und während des Vergabeverfahrens für das Neue Berufskolleg Mitte
Lediglich erwähnt , aber nicht näher beschrieben wird die Zusammenarbeit mit der Stadt Duisburg bei den Projekten "Museum Küppersmühle" und "Oberbürgermeister-Lehr-Brücke".