EU-Kommission Europäischer Gerichtshof soll Acta überprüfen

Protest gegen Acta in Slowenien: Der politischer Rückhalt schwindet
Foto: Matej Leskovsek/ APBrüssel - Die EU-Kommission lässt das umstrittene Urheberrechtsabkommen Acta juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an.
Das sei ein notwendiger Schritt, um die unbegründete Angst vor dem Abkommen zu nehmen. Die Diskussion dürfe nicht länger "auf Fehlinformationen und Gerüchten fußen, die in sozialen Medien und Blogs vorherrschen", sagte De Gucht. Damit erteilte er Internetaktivisten eine Kampfansage, die seit Jahresbeginn eine wütende Kampagne gegen Acta fahren.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Sie fürchten eine Privatisierung des Rechts, bei der Copyright-Verstöße ohne ordentliches juristisches Verfahren auf Antrag von Rechteinhabern von Internet-Providern geahndet werden müssten.
Nach anhaltenden Protesten - europaweit hatten mehrere Hunderttausend Menschen gegen Acta protestiert, allein in Deutschland waren es rund 100.000 - hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Die Bundesregierung hat entschieden, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.
Das Abkommen, über das drei Jahre lang verhandelt worden ist, kann nur in Kraft treten, wenn es von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ratifiziert und vom EU-Parlament gebilligt wird. Dort hat Acta derzeit keine Mehrheit. In einem Brief an das EU-Parlament hatte De Gucht die Abgeordneten gewarnt, sich nicht von einer irreführenden Kampagne beeinflussen zu lassen. Auch am Mittwoch betonte er, dass kein EU-Gesetz geändert werden müsse.