Europäischer Gerichtshof Leistungsschutzrecht ist laut Generalanwalt nicht anwendbar

Google-Büro in London
Foto: Toby Melville/ REUTERSDer Bundesregierung droht eine Blamage: Das 2013 von Schwarz-Gelb beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist nach Ansicht des zuständigen Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Gerard Hogan, nicht anwendbar. Die Richter müssen den Empfehlungen der Generalanwälte nicht folgen, tun es aber in der überwiegenden Zahl der Fälle.
Das Leistungsschutzrecht verpflichtet News-Aggregatoren wie Google News, für die Darstellung von Artikelauszügen jenseits "einzelner Wörter oder kleinster Textausrisse" Lizenzen von den jeweiligen Verlagen einzuholen.
Google und viele in der Verwertungsgesellschaft VG Media organisierte Verlage streiten bis heute gerichtlich über die Auslegung des Gesetzes und die daraus folgenden Pflichten für Google. Das Berliner Landgericht wollte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob das Gesetz überhaupt anwendbar ist.
EU-weites Leistungsschutzrecht könnte kommen
In Hogans Schlussanträgen heißt es, die Bundesregierung hätte die EU-Kommission vorab über ihre Pläne informieren müssen, was sie aber nicht getan hatte. Diese sogenannte Notifizierungspflicht besteht, wenn es um eine "technische Vorschrift" geht, "die speziell auf einen Dienst in der Informationsgesellschaft abzielt". So steht es in der EU-Richtlinie 98/34/EG.
Das Urteil des EuGH wird in einigen Monaten erwartet. Derzeit verhandeln der Ministerrat und das EU-Parlament über eine Reform des Europäischen Urheberrechts, die nach derzeitigem Stand auch ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Presseverleger beinhaltet. Der letzte bisher angesetzte Termin für diese Verhandlungen ist der heutige Donnerstag. Das Parlament soll noch vor den Europawahlen im kommenden Jahr über den zu findenden Kompromiss abstimmen.