"Freunde Finden"-Funktion BGH rüffelt Facebook

Hinweisschild des Bundesgerichtshofs: Urteil zu Facebook
Foto: Uli Deck/ dpaOnline-Netzwerke wie Facebook haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs künftig weniger Spielraum, neue Nutzer per E-Mail anzuwerben. Die Karlsruher Richter entschieden am Donnerstag: Es sei unzulässige belästigende Werbung, wenn Nicht-Mitglieder per E-Mail ohne ausdrückliche Zustimmung dazu aufgefordert werden, sich zu registrieren. Ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftauche, sei egal.
In dem Fall ging es unter anderem um die Frage, ob die sogenannte "Freunde finden"-Funktion von Facebook in ihrer Version von 2010 dazu geführt hat, dass Internetnutzer, die nicht bei Facebook registriert sind, mit Werbung belästigt wurden. Mit der Funktion wurde Facebook-Nutzern nahelegt, ihre E-Mail-Adressbücher an Facebook weiterzugeben. Das Netzwerk nutze diese Daten dann auch, um Nichtmitglieder zu kontaktieren, so der Vorwurf.
Facebook will prüfen
Facebook machte in einer ersten Reaktion darauf aufmerksam, dass der "Freundefinder" in der beanstandeten Form nicht mehr existiere. Sobald das ausformulierte Urteil vorliege, werde man es "gründlich prüfen, um den Einfluss auf unsere aktuellen Dienste zu bewerten". Die Entscheidung betreffe nicht nur Facebook, sondern alle Online-Dienste, die es anböten, Freunde auf sie hinzuweisen.
Das Landgericht Berlin entschied 2012, es handele sich bei dem Vorgehen um eine unzulässige Werbung für Facebook, da die Angeschriebenen zuvor nicht in einen Kontakt eingewilligt hatten. Das Gericht entsprach damit einer 2010 eingereichten Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Eine Berufung Facebooks wies das Kammergericht 2014 zurück.
Nur "technische Hilfe"?
Der VZBV hatte außerdem kritisiert, das soziale Netzwerk enthalte Nutzern während des Registrierungsprozesses Informationen dazu vor, wie es im Falle eines Imports der Adressdateien mit den Daten umgeht.
Die drei Rechtsvertreter von Facebook wehrten sich in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH mit dem Argument, die Einladungs-E-Mails seien von Facebook-Nutzern veranlasst. Die E-Mails dienten ihm dazu, privat ein eigenes soziales Netzwerk aufzubauen. Facebook leiste dazu nur "technische Hilfe". Die Einladungs-E-Mails seien keine Werbung.
Diese Erklärung stieß beim Gericht allerdings auf Skepsis: Aufmachung und Inhalt der Einladungsmails sprächen dafür, dass sie eher keinen rein privaten Charakter hätten und von Facebook stammten. Dies werde bei den sogenannten Erinnerungsmails noch deutlicher: Dort stehe Facebook sogar im Absender, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher.
Das steht in Facebooks FAQ
Dass Facebook die Funktion inzwischen überarbeitet hat, war für die Entscheidung nicht von Bedeutung. Inzwischen geben Nutzer über den Link "Lade Deine Freunde ein" E-Mail-Adressen einzeln ein und können eine persönliche Nachricht dazuschreiben. Außerdem weist Facebook darauf hin, dass die Liste der Kontakte, die Erinnerungen bekommen, jederzeit geprüft und verändert werden könne. Die Verbraucherschützer halten auch die neue Version für fragwürdig.
In einem aktuellen FAQ zur "Freunde finden"-Funktion schreibt Facebook: "Nachdem Facebook deine Kontakte importiert hat, kannst du allen Freunden, die schon ein Facebook-Konto haben, eine Freundschaftsanfrage schicken oder eine Einladung an Freunde schicken, die noch nicht auf Facebook sind. (...) Wenn du Kontakte importierst und diese einlädst, Facebook beizutreten, speichern wir eine Liste der Personen, die du eingeladen hast, und versenden Erinnerungen zur Beitrittseinladung."
Weiter heißt es: "Wenn du Kontaktinformationen importierst, speichern wir die Informationen gegebenenfalls und verwenden sie, um dir und anderen Personen in Zukunft weitere Freunde vorzuschlagen."