Gegen Belästigung und Mobbing Facebook erhöht Schutz für Aktivisten und Journalisten

Facebooks Hauptsitz in Menlo Park, Californien (2019)
Foto: JOSH EDELSON / AFPDas Social-Media-Unternehmen, das etwa 2,8 Milliarden aktive Nutzer hat, lässt mehr Kritik an Personen des öffentlichen Lebens zu als an Privatpersonen. Doch jetzt ändert Facebook laut Reuters seinen Ansatz bei der Belästigung von Journalisten und »Menschenrechtsverteidigern«, die aufgrund ihrer Arbeit und nicht wegen des Interesses an ihrer Person in der Öffentlichkeit stehen.
Facebook wird von Politik und Aufsichtsbehörden weltweit hinsichtlich seiner Praktiken zur Inhaltsmoderation auf seinen Plattformen immer wieder kritisiert. Zuletzt war Facebooks Praxis aufgrund der Hinweise einer Whistleblowerin Gegenstand einer Anhörung im US-Senat.
Nutzer dürfen nicht mehr Tod von Journalisten fordern
Auch beim Schutz von Online-Diskussionen unterscheidet Facebook zwischen Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen: So dürfen Nutzer beispielsweise in Diskussionen auf der Plattform grundsätzlich den Tod einer prominenten Person fordern, solange sie diese nicht markieren oder direkt erwähnen. Sie können nicht den Tod einer Privatperson oder jetzt eines Journalisten gemäß den Facebook-Richtlinien fordern.
Das Unternehmen lehnte es ab, eine Liste anderer unfreiwilliger Personen des öffentlichen Lebens zu veröffentlichen und sagte, sie würden von Fall zu Fall entscheiden. Anfang des Jahres kündigte Facebook an, Inhalte zu entfernen, die den Tod von George Floyd feiern, loben oder verspotten, weil er als unfreiwillige Person des öffentlichen Lebens galt.
Facebooks für weltweite Nutzer-Sicherheit zuständige Managerin Antigone Davis sagte, das Unternehmen weite auch die Arten von Angriffen auf Personen des öffentlichen Lebens auf seinen Websites aus, um Angriffe zu reduzieren, denen Frauen, People of Color und die LGBTQ-Community unverhältnismäßig oft ausgesetzt sind.
Facebook wird schwere und unerwünschte sexualisierende Inhalte, abfällige sexualisierte Photoshop-Bilder oder Zeichnungen oder direkte negative Angriffe auf das Aussehen einer Person, beispielsweise in Kommentaren im Profil einer Person des öffentlichen Lebens, nicht länger zulassen.