Kompromiss Union und SPD einigen sich auf Facebook-Gesetz

Bundesjustizminister Heiko Maas
Foto: Bernd von Jutrczenka/ dpaDer Kompromiss zum umstrittenen Gesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken steht. Vertreter von Union und SPD haben sich am heutigen Freitag auf die Grundzüge geeinigt.
Die Regelungen sehen nach SPIEGEL-Informationen vor, dass Plattformen wie Facebook und YouTube einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland einsetzen müssen. Binnen 48 Stunden muss dieser Auskunft erteilen, wenn sich Behörden wegen illegaler Inhalte auf der Plattform bei ihm melden. Diese Frist ist neu.
Maas' viel kritisierte Forderung, dass die Netzwerke "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" binnen 24 Stunden löschen müssten, bleibt demnach bestehen. Es soll noch genau definiert werden, welche Straftatbestände unter diese kurze Frist fallen. Komplizierte Fälle sollen innerhalb von sieben Tagen entschieden werden.
Die Zahl der Straftatbestände, bei denen überhaupt Löschfristen greifen, wurde reduziert. Entfernt wurden etwa die Paragrafen zur Beleidigung von Staatsorganen wie dem Bundespräsidenten.
Plattformen können sich zur Selbstkontrolle zusammenschließen
Neu ist im Gesetz, dass den Plattformen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Anforderungen nicht im eigenen Haus zu erfüllen, sondern im Rahmen einer Selbstkontrolle. Das bedeutet, dass etwa Facebook die Prozesse auslagern kann - allerdings nicht wie bislang in ein abgeschirmtes Löschzentrum bei einem Dienstleister, sondern in eine gemeinsame Einrichtung mit anderen Plattformen, die sich an Vorgaben halten und Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen muss.
Das Bundesamt für Justiz soll diese Arbeit überprüfen und Vorgaben machen sowie Sanktionen verhängen können. Die Union hatte auch auf dieses Modell gedrängt. "Mit dem Grundsatz der regulierten Selbstregulierung nach dem Vorbild des Jugendmedienschutzes wird eine kluger Mechanismus vorgesehen, der Overblocking wirksam begegnen soll", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Stephan Harbarth (CDU) dem SPIEGEL. Kritiker hatten befürchtet, das Gesetz könne dazu führen könnte, dass Plattformen zu viele Inhalte, auch legale, löschen könnten.
Zuletzt übten Sachverständige bei einer Anhörung im Bundestag am Montag heftige Kritik am Entwurf des Justizministers. Acht von zehn Experten sahen Passagen, die ihrer Ansicht nach verfassungswidrig sind. Der Passus mit der Einrichtung eines Zustellungsbevollmächtigten erfuhr aber breite Unterstützung.
Am kommenden Montag soll der verhandelte Kompromiss von den Fraktionsspitzen beschlossen werden.