Umgang mit Hasskommentaren Facebook wehrt sich gegen Millionenbußgeld

Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook einen intransparenten Umgang mit Hass-Kommentaren vor
Foto: Dado Ruvic/ REUTERSZwei Millionen Euro Bußgeld soll Facebook zahlen, weil es gegen die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verstoßen haben soll. Das hatte das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) kürzlich mitgeteilt. Doch Facebook legt nun Widerspruch ein.
Die Bonner Behörde wirft Facebook vor, dass dessen Bericht über eingegangene Beschwerden unvollständig sei. Bemängelt wird zudem, dass das im NetzDG vorgeschriebene Meldeformular für Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu sehr versteckt sei.
Facebook erhofft sich mehr Klarheit
Das Unternehmen erklärte am Freitag, der Bußgeldbescheid enthalte "einige neue und hilfreiche Klarstellungen" zur Umsetzung des Gesetzes. Facebook prüfe "mit Hochdruck" etwaige Änderungen. Das Unternehmen wolle den Einspruch zurückziehen, sobald eine Lösung mit dem Bundesamt gefunden wird. Man erhoffe sich von dem Verfahren weitere Klarheit.
Das vor zwei Jahren beschlossene NetzDG verpflichtet Internetplattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terrorpropaganda. Eindeutig strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.
Konkret verfügte das Bundesamt für Justiz das Bußgeld wegen des Facebookberichts für das erste Halbjahr 2018 , in dem 886 Beschwerden gemäß NetzDG gemeldet wurden. Sie hätten zu 362 gelöschten oder gesperrten Inhalten geführt. Auch im Bericht für das zweite Halbjahr führte das Onlinenetzwerk nur die Beschwerden aus dem NetzDG-Formular auf.
Nutzer können Hasskommentare selbst melden
Facebook bietet Nutzern zwei getrennte Wege an, Hasskommentare zu melden. Zum einen bei Verstößen gegen die hauseigenen Gemeinschaftsstandards, zum anderen bei potenziell rechtswidrigen Inhalten nach dem NetzDG. In dem vom Gesetz geforderten Bericht führt Facebook bisher nur Zahlen zu den Beschwerden über dasNetzDG-Formular auf. Damit ist das Bundesamt für Justiz nicht einverstanden. Es geht davon aus, dass auch auf Facebooks eigenem Meldeweg eine beträchtliche Zahl von Beschwerden zu Inhalten eingeht, die nach dem NetzDG rechtswidrig wären. Damit sei der Facebookbericht nicht ausreichend.
Wenn das Bundesamt den Einspruch abweist, kann Facebook noch vor das Amtsgericht Bonn ziehen.