Umstrittene EU-Richtlinie Kabinett beschließt Speicherung von Fluggastdaten
Fluggäste in Frankfurt
Foto: JOHANNES EISELE/ REUTERSDie Bundesregierung hat die umstrittene Speicherung von Fluggastdaten auf den Weg gebracht. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums beschlossen.
Ziel ist es, Polizeibehörden bei der Verhinderung geplanter Anschläge oder anderer schwerer Straftaten zu unterstützen. Damit wird eine lange umstrittene EU-Richtlinie umgesetzt.
Das EU-Parlament hatte im April vergangenen Jahres der unter der Abkürzung PNR (Passenger Name Record) bekannten Speicherung von Fluggastdaten zugestimmt. Die PNR-Richtlinie verpflichtet die europäischen Fluggesellschaften, den EU-Ländern ihre Fluggastdatensätze zu überlassen.
Dazu dürfen personenbezogene Daten von Flugpassagieren - wie Name, Adresse und Kreditkartennummer - sechs Monate lang gespeichert werden. Die Sicherheitsbehörden können diese dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen.
Jahrelang umstrittenes Vorhaben
Über diese Richtlinie wurde in der EU fünf Jahre lang gestritten. Der Widerstand gegen die Massenspeicherung bröckelte dann aber unter dem Eindruck vor allem der Anschläge in Paris.
"Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt", sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU). "Um Straftaten zu verhindern oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf dem Luftweg zu uns gekommen ist."
De Maizière mahnte zugleich eine schnelle Behandlung an. "Die Richtlinie wurde viel zu lange in der EU verhandelt. Jetzt haben wir im Interesse der Sicherheit bei der Umsetzung keine Zeit zu verlieren." Die Daten sollen ab 2018 gespeichert werden.
Der CDU-Politiker nannte die Fluggastdatenspeicherung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Europa. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren für die Pläne.
Korrektur 16.02.17: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass Fluggesellschaften künftig auch die Essenswünsche der Passagiere übermitteln sollen. Diese Information soll laut einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums nicht aktiv abgefragt werden. Sie schloss aber nicht aus, dass die Fluggesellschaften diese Angaben von sich aus übermitteln.