Frankreich Googles Geheim-Abkommen wird noch geschrieben

Google+-Logo: Der Frankreich-Deal des Konzerns wird noch formuliert
Foto: KIMIHIRO HOSHINO/ AFPEs war nur eine Absichtserklärung, die Google und die französischen Verleger am ersten Februar unterzeichnet haben. Die von Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt und Frankreichs Präsident François Hollande als "historisch" gepriesene Vereinbarung ist zunächst nur vier Seiten lang. Erst in den kommenden acht Wochen nun soll der eigentliche Vertrag formuliert werden.
Marc Schwartz von der Beratungsfirma Mazars hat als unabhängiger Vermittler die Verhandlungen zwischen dem Konzern und französischen Verlegern moderiert. Er wird auch die Vertragsverhandlung begleiten. Schwartz sagt: "Wie immer steckt der Teufel im Detail." Das Abkommen habe zwei grundsätzliche Bestandteile, erklärt Schwartz: Zum einen seien da die 60 Millionen Euro, ein Topf, aus dem drei Jahre lang digitale Innovationen gefördert werden sollen. "Wenn wir viele gute Vorschläge in den ersten Monaten bekommen, könnte sich die Förderdauer auch verkürzen", so Schwartz.
Suchtreffer sind nicht Teil des Deals
Über den mindestens ebenso wichtigen zweiten Teil des Abkommens gibt es bisher kaum Informationen - Google hat kein Interesse an Transparenz. "Ich darf nicht über Details des Geschäftsabkommens sprechen", sagt Schwartz. Es gehe dabei um eine Partnerschaft zwischen Google und den Verlegern, der US-Konzern solle den Verlagen dabei helfen, mit "ihrem Publikum Geld zu verdienen" - mehr als bisher. Garantierte Google bestimmte Zahlungen? Gibt es Rabatte für Googles Werbeplattformen? Darüber schweigen beide Seiten.
Warum diese Geheimniskrämerei? Schwartz sagt dazu nur: "Ganz allgemein gesagt ist Google sehr interessiert daran, Geschäftsdetails geheim zu halten." Nur auf eine Frage zu den Verhandlungen antwortet Schwartz eindeutig: "Die Platzierung und Präsentation von Treffern in Googles Suchergebnissen war nie Thema bei den Gesprächen."
Vier Seiten nach drei Monaten Verhandlung
Drei Monate hat Schwartz zwischen beiden Seiten vermittelt. Die französische Regierung hatte mit einem Gesetz gedroht, mit einer Art Google-Steuer, sollten sich das US-Unternehmen und die heimischen Verleger nicht einigen. Vier Wochen gab er ihnen Zeit, einmal wurde die Frist um weitere vier Wochen verlängert - einen Tag nach dem Ablauf der Frist saßen Schmidt und Hollande zur Unterschrift in Paris im Élysée-Palast. Ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild, das hatte der Konzern verhindern wollen.
Die Verleger hatten andererseits kein Interesse daran, den Streit ähnlich eskalieren zu lassen wie in Belgien. Dort hatten die Verleger in einem Rechtsstreit Google die Nutzung von Textauszügen für Google News verbieten lassen. Die Suchmaschine sah sich nach dem Urteil gezwungen, die Nachrichtenseiten auch aus dem Index der herkömmlichen Google-Suche zu streichen. Mittlerweile gibt es in Belgien einen Vertrag zwischen beiden Seiten, man tauscht Print- gegen Online-Anzeigen - die Details sind auch hier geheim.
Christoph Keese, der in Deutschland für die Verlegerverbände ein Leistungsschutzrecht fordert, hält auch die 60 Millionen Euro für innovative Projekte in Frankreich für ein Ablenkungsmanöver. Keese hält den zweiten Aspekt des Frankreich-Deals für wichtiger. Jenes Geschäftsabkommen also, über das weder Google noch die Verlage sprechen, zu dem der Vertrag offenbar eine Geheimhaltungsklausel vorsieht.