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Nach EuGH-Urteil CDU-Politiker Frei fordert Speicherung von IP-Adressen

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei schlägt eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen vor, um Kindesmisshandlung zu bekämpfen. Im neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sieht er den Spielraum dafür.
aus DER SPIEGEL 42/2020
Unionsfraktionsvize Thorsten Frei

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei

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Jörg Carstensen / dpa

Die Union drängt darauf, zur Bekämpfung von dokumentierter Kindesmisshandlung Internetadressen mehrere Monate auf Vorrat zu speichern. "In Tausenden Fällen kann die Polizei Täter nicht ermitteln, weil die Daten, um Verdächtige zu identifizieren, nicht vorliegen", sagt Unionsfraktionsvize Thorsten Frei dem SPIEGEL.

Bestätigt sieht sich der CDU-Politiker durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte zwar erneut geurteilt, dass eine anlasslose Speicherung der Telefondaten aller Bürger unzulässig sei. Bei den sogenannten IP-Adressen, die sich Internetnutzern zuordnen lassen, sieht das Gericht jedoch Spielraum – in Abkehr von seiner bisherigen Linie.

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"Um die Verbreitung von Kinderpornografie zu unterbinden, sollten wir die Speicherung der IP-Adressen schnell ermöglichen", sagt Frei. Er schlägt vor, dies im Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu verankern, das bald in den Bundestag gehen soll.

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist derzeit ausgesetzt, sodass Anbieter weder Internetadressen noch Telefonverbindungen ihrer Kunden speichern müssen.

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