Gesetzentwurf Union lehnt FDP-Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung ab

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Quick-Freeze statt Massenspeicherung
Foto: THOMAS PETER/ REUTERSHamburg/Berlin - Der Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl hat den von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung als völlig unbrauchbar bezeichnet. Der CSU-Politiker lehnt ab, den Entwurf als Grundlage für weitere Verhandlungen zu nehmen. Die Ministerin hatte den Entwurf am Donnerstag Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) übermittelt.
Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium (der offenbar im Wiki des AK Vorrat veröffentlicht wurde ) sieht vor, dass ohnehin vorhandene Daten grundsätzlich nur beim Anfangsverdacht einer Straftat gesichert werden, damit die Telekommunikationsfirmen sie nicht routinemäßig löschen: ein sogenannter Quick Freeze. Provider müssen Verkehrsdaten dann bis zu einen Monat lang speichern. Erst nach Anordnung eines Richters werden die von den Zugangsprovidern erhobenen Daten den Ermittlern übergeben. Bei Gefahr im Verzug soll eine staatsanwaltschaftliche Eilanordnung ausreichen.
Unabhängig davon sollen IP-Adresse von den Providern für die Dauer von sieben Tagen gespeichert werden, von jedem Internet-Nutzer, flächendeckend und ohne Anlass - allerdings ohne Informationen über aufgerufene Daten und sonstige Inhalte. Die Provider müssen den Strafverfolgungsbehörden zu einer IP-Adresse Name und Adresse liefern.
Dagegen bekräftigte Uhl seine Forderung nach einer längeren anlasslosen Speicherung der Daten. Nur dann könne der Staat bei Bedarf die Daten abrufen, die er zur Verbrechensbekämpfung brauche, sagte Uhl am Freitag. In großen Teilen der Union und im CSU-geführten Innenministerium wird eine umfassendere Speicherung verlangt, um etwa Telefonverbindungsdaten und E-Mail-Kontakte von den Behörden überprüfen lassen zu können.
Union fordert weitergehende Speicherung
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach lehnte Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag rundweg ab. "Auf dieser Basis wird eine Verständigung nicht möglich sein", sagte Bosbach dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Der Entwurf bleibe "weit hinter den Erfordernissen der Verbrechensbekämpfung zurück". Zu seiner Charakterisierung "wäre selbst das Wort Placebo noch übertrieben", sagte Bosbach. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte zuletzt lediglich Bereitschaft siganlisiert, die Daten für drei statt sechs Monate speichern zu lassen.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Welt" zu dem nun vorgelegten Entwurf: "Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs." Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss. "Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg."
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bis dahin geltende deutsche Regelung, nach der Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung anlasslos sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt. Seitdem streiten Union und FDP über eine Neuregelung.
Bundeskanzlerin Angela Merkel dringt auf eine schnelle Einigung zwischen Justiz- und Innenministerium. "Es muss in absehbarer Zeit eine Entscheidung geben", sagte Merkels Sprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Die Kanzlerin werde sich selbst aber derzeit nicht einschalten. Sie habe allerdings immer deutlich gemacht, dass man die Vorratsdatenspeicherung benötige. "Wir brauchen es, um effektiv Terroristen und Verbrecher zu bekämpfen."
Internet-Aktivisten lehnen Kompromiss ab
Internet- und Bürgerrechtsaktivisten kritisierten selbst den Kompromissvorschlag aus dem Justizministerium. Ihnen geht die sieben Tage lange Speicherung von IP-Adresse zu weit. "Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde weit mehr Schaden anrichten als nutzen", heißt es in einem offenen Brief an die FDP-Abgeordneten.
Internet-Kriminalität ließe sich schon jetzt aufklären, eine anlasslose Speicherung würde kaum zusätzliche Sicherheit bieten. Diese Protokolle würden es "Staatsbeamten ermöglichen, schon bei dem Verdacht einer Bagatellstraftat die Identität des Nutzers einer IP-Adresse ohne richterliche Anordnung offenlegen zu lassen, voraussichtlich aber auch schon präventiv sowie für geheimdienstliche Ermittlungen." Allein die Telekom habe im vergangenen Jahr täglich 50 Anfragen des Staates nach der Identität des Nutzers einer IP-Adresse beantwortet.
Zu den Nachteilen einer IP-Speicherung heißt es unter anderem: " Meinungsäußerungen per E-Mail [werden] ohne Furcht vor Nachteilen unmöglich. Schließlich ermöglichen es IP-Adressen gerade beim mobilen Internetzugang, Bewegungsprofile zu erstellen, weil aus der jeweiligen IP-Adresse der ungefähre Standort des Nutzers ermittelt werden kann." Die Vertreter von Chaos Computer Club, Digitale Gesellschaft, Journalisten-Gewerkschaften, Anwälts- und Richtervereinigungen, vom AK Vorrat sowie Mitglieder Bundestags Internet-Enquete lehnen die Schaffung eines derart gläsernen Internet-Nutzers ab - und fürchtet "katastrophale Auswirkungen".