Bezahlte Werbung im Posteingang Bürgerrechtler reichen Beschwerde gegen Google ein
Logo der Gmail-App
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Auf den ersten Blick sehen die Nachrichten ganz oben im Posteingang aus wie gewöhnliche E-Mails. Doch es handelt sich um bezahlte Anzeigen. Der österreichische Datenschutzverein Noyb wirft Google vor, dieses umstrittene Werbemittel bei seinem E-Mail-Dienst Gmail im Browser und in der App einzusetzen. Am Mittwoch hat der Verein eine Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) eingereicht.
Die Aktivisten beklagen in dem Schreiben, dass Google mit dem sogenannten Inbox-Advertising gegen die EU-Datenschutzrichtlinie verstoße. In dieser Regelung heißt es , dass »bei solchen Formen unerbetener Nachrichten zum Zweck der Direktwerbung« zunächst die Einwilligung der Empfänger eingeholt werden müsse. Google aber frage die Anwenderinnen und Anwender nicht vorher, ob die Anzeigen im Posteingang auftauchen dürfen, heißt es in einer Mitteilung des Vereins , den unter anderem Bürgerrechtler Max Schrems gegründet hatte.
Die Datenschützer verweisen zudem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der im November entschieden hatte, dass Inbox-Advertising »eine unzumutbare Belästigung darstelle und irreführend« sei und stellte die Werbeform mit Spam-Nachrichten gleich. Google ignoriere diese Entscheidung eindeutig, sagen die Aktivisten.
Der Weg über CNIL ist kein Zufall. Die französischen Datenschützer hatten dem Suchmaschinenkonzern bereits im Jahr 2019 ein Bußgeld von 50 Millionen Euro wegen Datenschutzverstößen aufgebrummt, im Dezember folgte eine Rekordstrafe in Höhe von 100 Millionen Euro aufgrund unrechtmäßig platzierter Werbecookies.
Screenshots sollen Werbeverstoß belegen
Um die Vorwürfe zu belegen, haben die Bürgerrechtler mehrere Screenshots veröffentlicht, die unter anderem auch deutschsprachige Anzeigen in der Gmail-App zeigen. In der Betreffzeile wirbt etwa ein Supermarkt für Rabatte und ein Technologiekonzern preist seine Fuhrpark-Software an. Ein Klick auf die Nachrichten öffne laut Beschreibung eine Mail-Vorschau mit Anzeigentexten und Werbefotos.
Die E-Mails sind zwar mit dem Wort »Werbung« in der Betreffzeile gekennzeichnet. Doch das genügt den Bürgerrechtlern nicht. »Spam ist eine kommerzielle E-Mail, die ohne Zustimmung verschickt wird«, heißt es von einem Noyb-Datenschutzjuristen. »Spam wird nicht dadurch legal, dass es von einem E-Mail-Anbieter erzeugt wird.«
Offen bleibt allerdings, in welchen Ländern und wie umfangreich die Werbung bisher von Google in Mail-Postfächern ausgespielt wird. Google wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern.
Kritik an Werbemails im Posteingang von Outlook
Google setzt allerdings nicht als einzige Onlinefirma auf das Werbemittel. Auch Microsoft soll in den vergangenen Monaten verstärkt Anzeigen im Posteingang der Kunden platziert haben. Das berichtet unter anderem das Techportal »The Verge« . Demnach sind von der Werbung allerdings nur Anwender betroffen, die eine kostenlose Version des E-Mail-Dienstes nutzen. Wer ein Jahresabo für Microsoft 365 abgeschlossen hat, der bekommt die Anzeigen nach Angaben des Softwarekonzerns nicht eingespielt.
Auch in Deutschland blendet Microsoft diese Werbe-E-Mails ein. Das bestätigte das Unternehmen dem SPIEGEL. »Wir überprüfen laufend Regularien und Gerichtsentscheidungen, um sicherzustellen, dass unsere Produkte lokale Gesetzgebung einhalten«, teilte eine Konzernsprecherin am Freitag mit. Das sei auch bei der Outlook-Werbung der Fall. Nutzer in der EU müssten zunächst per Opt-In zustimmen und könnten in den Einstellungen zwischen Banner-Werbung und Inbox-Anzeigen wählen.