Macht der Digitalkonzerne Bundeskartellamt leitet zwei Verfahren gegen Google ein

Deutschlands Wettbewerbshüter nehmen Google ins Visier: Am Dienstag leiteten sie zwei Verfahren gegen das Unternehmen ein. Dabei wollen sie unter anderem seine Marktposition prüfen.
Google: Nun wird die Marktmacht des Unternehmens untersucht

Google: Nun wird die Marktmacht des Unternehmens untersucht

Foto: Alex Tai / SOPA Images/LightRocket via Getty Images

Das Bundeskartellamt hat am Dienstag gleich zwei Verfahren gegen Google und dessen Mutterfirma Alphabet eingeleitet . Die Bonner Wettbewerbshüter agieren dabei auf der Basis neuer Vorschriften für Digitalkonzerne, die seit Januar gelten. Sie erlauben es der Behörde, Unternehmen unter gewissen Umständen wettbewerbsgefährdende Praktiken zu untersagen, zum Beispiel das Bevorzugen konzerneigener Dienste. Voraussetzung für solche Eingriffe ist aber, dass die jeweiligen Firmen eine »überragende marktübergreifende Bedeutung« für den Wettbewerb haben.

Ob Google solch eine Bedeutung hat, soll nun in einem der Verfahren geklärt werden. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, gibt sich dabei zuversichtlich, er sagt: »Aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome kommt bei Google eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb in Betracht.«

Das zweite Verfahren dreht sich um Googles Regeln für die Datenverarbeitung, auch im Kontext seines Anzeigengeschäfts. »Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf«, sagt Mundt hierzu. Aufgrund eines »etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten« habe das Unternehmen in jenem Bereich einen strategischen Vorteil. »Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen.«

Erst Facebook und Amazon, jetzt Google

Laut seiner Mitteilung will das Bundeskartellamt untersuchen, ob Google beziehungsweise Alphabet die Nutzung seiner Dienste von einer Zustimmung zu der Datenverarbeitung abhängig macht, »bei der es keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Umstands, des Zwecks und der Art und Weise der Verarbeitung der Daten gibt«. In dem Verfahren gehe es damit um den »Schutz der Wahlmöglichkeiten des Verbrauchers«, betont das Bundeskartellamt.

Ein Google-Sprecher teilte mit, dass Menschen die Dienste nutzten, weil sie hilfreich seien und »nicht weil sie dazu gezwungen werden oder weil sie keine Alternativen finden können«. »Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland haben bei Online-Diensten eine riesige Auswahl«, so der Sprecher. »Wir geben Menschen einfache Kontroll-Möglichkeiten, wie ihre Informationen verwendet werden, und wir begrenzen die Verwendung von persönlichen Daten.«

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Das Unternehmen ist nicht das erste, das auf Basis der neuen Vorschriften in den Fokus der Wettbewerbshüter gerät. Bereits im Januar hatte das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook auf Basis der neuen Regeln ausgeweitet. Und vergangene Woche kündigte die Bonner Behörde an, dass sie Amazons Marktposition prüfen werde.

mbö
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