Rekordstrafe der EU Wer kriegt die Google-Milliarden?

Die EU-Kommission hat eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Muss der Konzern sofort zahlen? Und an wen geht das Geld eigentlich?
Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin

Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin

Foto: Olivier Matthys/ dpa

Für Google wird es teuer: Erneut hat die EU eine Rekordbuße gegen den Internetkonzern aus den USA verhängt. Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager verkündete am Mittwoch eine Strafzahlung von 4,34 Milliarden Euro für den Konzern. In dem Verfahren ging es um Googles mobiles Betriebssystem Android und den Vorwurf, das Unternehmen missbrauche seine Marktmacht.

Es ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe aus Brüssel für ein einzelnes Unternehmen. Im Jahr 2017 hatte die Kommission schon einmal eine Kartellstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google verhängt - damals Rekordwert. In dem Verfahren ging es um Googles Shopping-Dienst.

Wer bekommt das Geld?

Das Geld aus Kartellstrafen fließt zunächst in den EU-Haushalt. Dort wird es aber nicht unmittelbar für konkrete Projekte eingeplant. Vielmehr ergibt sich ein mittelbarer Vorteil für die einzelnen Mitgliedstaaten der EU: Deren Mitgliedsbeiträge reduzieren sich gemäß des Verteilungsschlüssels anteilig. Weil Deutschland ein wichtiger Geldgeber innerhalb der EU ist, wird das Land stärker von Googles Milliarden-Strafe profitieren als kleinere, weniger finanzstarke Länder. Konkret geht es um Erleichterungen von 900 Millionen Euro für die Deutschen.

Muss Google sofort zahlen?

Google hat umgehend nach Vestagers Entscheidung angekündigt, dass es gegen den Beschluss vorgehen will. Der Konzern kann nun Einspruch beim Gericht der Europäischen Union einlegen. Derartige Verfahren dauern mindestens anderthalb Jahre. Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung wäre nochmals Revision vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.

Googles Einspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung bezüglich der Kartellstrafe. Das bedeutet, dass Google nicht erst nach einem - womöglich Jahre entfernten - finalen Richterspruch zahlen muss, sondern noch dieses Jahr. Fällig ist der Betrag nämlich innerhalb von drei Monaten, nachdem der Konzern eine formelle Benachrichtigung der EU erhalten hat. Die Strafe wird sich deshalb direkt in der Bilanz von Google-Muttergesellschaft Alphabet auswirken.

Googles Einspruch eröffnet dem Konzern aber eine andere Option: Statt die Zahlung direkt an die EU zu leisten, kann der Konzern auch eine sogenannte Bankgarantie abgeben und das Geld auf ein Sperrkonto überweisen.

Im Falle der Kartellstrafe von 2017 über 2,42 Milliarden Euro hatte Google sich für diese Variante entschieden. Auch damals legte der Konzern Einspruch gegen die Entscheidung der Kommission ein, die in der EU als oberste Wettbewerbshüterin agiert.

Wie kommt die Strafhöhe zustande?

Vestager hatte bei der Verkündung der 4,3-Milliarden-Euro-Strafe gesagt, die Summe bewege sich in einem üblichen Rahmen. Zwar gehe es um viel Geld, aber man müsse auch an Googles Umsätze denken.

Tatsächlich hätte Vestager sogar noch mehr Geld fordern können. Die Maximalstrafe liegt in solchen Fällen bei zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei der Google-Mutter Alphabet waren das im vergangenen Jahr 110,9 Milliarden Dollar (94,7 Milliarden Euro) - als Höchststrafe wären also knapp 9,5 Milliarden Euro möglich gewesen. Die festgesetzte Buße liegt nur bei rund 46 Prozent dieses Betrags.

Probleme, das Geld locker zu machen, dürfte Google ohnehin nicht haben . Der Konzern soll über knapp 90 Milliarden Euro an Bar-Reserven verfügen.

mit Material von AFP
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