Sascha Lobo

S.P.O.N. - Die Mensch-Maschine Die Macht der Metadaten

Als wegweisend feiern Beobachter das Google-Urteil. Doch die EuGH-Entscheidung ändert wenig an den massiven Konflikten zwischen Suchkonzernen und Privatsphäre.

Es ist einer dieser Momente, in denen eine von Spezialisten mit Millionenaufwand aufgebaute Maske fällt. In einer Diskussion an der John-Hopkins-Universität am 14. April 2014 lässt Michael Hayden, Ex-Chef von CIA und NSA, aus Versehen einen perversen Stolz aufblitzen, als er die Macht der Metadaten beschreiben will. Sein Gegenüber, ein Professor für Verfassungsrecht, erklärt, dass mit der ausreichenden Menge Metadaten die Inhalte von Kommunikation praktisch irrelevant werden. Hayden stimmt freudig zu und lässt sich zur Illustration dieser Macht zu dem Satz hinreißen: "Wir töten Menschen basierend auf Metadaten." 

Zwei Sekunden Stille. Das Gesicht Haydens verzerrt sich kaum merklich, er erkennt die Tragweite des rausgerutschten Satzes - und wählt die Flucht nach vorn. Die Rede war zuvor von den Metadaten US-amerikanischer Bürger, daher fügt er an: "Aber das ist natürlich nicht das, was wir mit diesen Metadaten tun." Mit dem Gelächter des Publikums rettet sich Hayden aus dem Moment, er schließt eine endlose Zahlenkolonne mit den üblichen NSA-Zahlenverwirrspielen an.

Aber boom, da war die bisher kristallklarste Bestätigung  für die Funktionsweise der US-Exekutionsprogramme per Drohne: Metadaten als Todesurteil ohne lästige Umwege über Gerichte oder ähnlichen Unfug.

Es ist notwendig, sich diese unfassbare Macht der Metadaten vor Augen zu halten, um die Diskussion um das "Recht auf Vergessenwerden" nach dem aktuellen Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs einzuordnen. Dessen wichtigste Konsequenz ist die Festschreibung, dass europäisches Recht zu gelten hat, wenn eine Suchmaschine in Europa tätig ist, egal wo die Server stehen.

Aus den Suchaugen, aus dem Sinn?

Die weitere Diskussion aber läuft auf mehreren Ebenen schief. Es beginnt mit der Wendung "Recht auf Vergessenwerden", die im Urteil  auftaucht. In den Köpfen des Publikums erzeugt diese Wendung ein falsches Bild und weckt kaum erfüllbare Hoffnungen. Vergessen ist etwas, was Personen tun. Maschinen vergessen Daten nicht, außer man löscht sie. Der Unterschied ist essenziell. Denn konkret wird Google auf diese Weise gerichtsoffiziell zum Gedächtnis der Öffentlichkeit erklärt. Mehr noch: Der EuGH unterscheidet zwischen "breiter Öffentlichkeit", die nur per Google entsteht, und der bloßen Veröffentlichung, die normale Öffentlichkeit.

Selbst, wenn bei mehr als 90 Prozent Marktanteil von Google diese Sichtweise inoffiziell naheliegen mag, ist die Unterscheidung von offizieller Seite hochproblematisch. Schon weil in einer Demokratie die "Öffentlichkeit" eine essenzielle politische Funktion hat. Und die soll einer allein durch Google bestimmten "breiten Öffentlichkeit" irgendwie untergeordnet werden? Für die zukünftige Entwicklung von Datenschutz und Privatsphäre könnte diese merkwürdige Unterscheidung - im Gegensatz zur positiven Absicht des Gerichts - sogar fatal wirken.

Denn es handelt sich um das Gegenteil der anzustrebenden Datensouveränität. Das Urteil handelt nicht - wie man anhand des Begriffs "Recht auf Vergessenwerden" denken muss - von der Löschung persönlicher Daten. Sondern nur von der Auffindbarkeit via Suchmaschine anhand eines Namens .

Laut Gericht reicht es für die Wahrung der Grundrechte aus, wenn persönliche Informationen nicht mehr mit der derzeit beliebtesten Methode per Namenssuche auffindbar sind: Aus den Suchaugen, aus dem Sinn. Der Gerichtshof offizialisiert damit die Ergebnisliste von Google zur digitalen Realität, egal was anderswo im Netz stattfindet. An den schwerwiegenden Konflikten zwischen Suchkonzern und Privatsphäre ändert das wenig.

Bizarre Dämonisierung der Google-Suche

Wie sehr selbst Fachleute nicht begreifen, worum es bei der Datenauswertung wirklich geht, lässt sich an einer katastrophal missglückten Einschätzung der "Süddeutschen Zeitung"  ablesen, wo ernsthaft geschrieben stand: "Google funktionierte bisher wie eine NSA für jedermann." 

Ein solcher Satz im Kontext der Suchergebnisse ist für die gesamte Internetdiskussion so hilfreich wie ein Schrotschuss ins Knie für den Marathonlauf. Das "jedermann" darin ist sogar gefährlich, weil es NSA und Drohnenmorde per Datensammlung übel verharmlost. Diese Aussage verzerrt die Debatte durch eine bizarre Dämonisierung der Google-Suche - wo es eigentlich um eine harte, sachliche Diskussion um die Datenauswertung von Google gehen müsste.

Denn die Probleme, die sich aus Googles Datensammlung ergeben, haben nur zu einem kleinen Teil mit dem Gerichtsurteil zu tun. Sie liegen auf einer übergeordneten Ebene und betreffen die gesamte digitale Sphäre, Digitalkonzerne, Geheimdienste, Staaten. Die Zusammenführung und Auswertung von persönlichen Daten, insbesondere Metadaten, sind ein neuer Machtfaktor von nie gekannter Tiefe.

Dieser politisch und juristisch zu bändigende Machtfaktor aber spielt sich im Hintergrund ab. Ein substanzieller Fortschritt hin zu mehr Datensouveränität müsste sich auf diese den Nutzern verborgene Datenverarbeitung beziehen. Und nicht nur auf die Auffindbarkeit der Ergebnisse für die Öffentlichkeit. In der Datenpolitik geht es um Macht. Und Macht hat, wer Metadaten hat - unabhängig davon, ob sie der Öffentlichkeit zugänglich sind oder nicht.

tl;dr

Machtfülle durch Metadaten ist der eigentliche Konflikt zwischen Privatsphäre und digitaler Vernetzung. Die Auffindbarkeit ist nur die Oberfläche.

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