Urteil zu E-Mails FBI darf auf Daten von Google-Kunden im Ausland zugreifen

Rückschlag für Datenschützer: Ein US-Amtsgericht hat entschieden, dass Google dem FBI Mails auf ausländischen Servern zur Verfügung stellen muss. Das Urteil widerspricht einem Entscheid aus dem Jahr 2016.
Google-Zentrale in Kalifornien

Google-Zentrale in Kalifornien

Foto: Justin Sullivan/ Getty Images

Das FBI darf auf Daten von Google-Kunden auf ausländischen Servern zugreifen. Das entschied ein Amtsgericht in Philadelphia.

Das Urteil widerspricht einer Entscheidung eines New Yorker Berufungsgerichts in einem ähnlichen Fall - die Regierung von Präsident Barack Obama hatte damals von Microsoft verlangt, auf einem Server in Dublin gespeicherte E-Mails aus einem E-Mail-Account bei MSN.com auszuhändigen. Im Juli 2016 war Microsoft durch die Entscheidung eines New Yorker Bundesberufungsgerichts von dieser Pflicht entbunden worden. Das Urteil stieß unter Technologie- und Medienunternehmen wie Apple oder Cisco, aber auch unter Datenschützern auf Zustimmung.

Nach der aktuellen Entscheidung kündigte Google nun an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern argumentiert, er sei mit der Bereitstellung von E-Mails auf Servern in den USA der FBI-Aufforderung entsprechend dem Microsoft-Fall ausreichend nachgekommen. Der zuständige Richter hielt dagegen, dass nichts gegen eine Übermittlung der elektronischen Korrespondenz spreche, die Google in seinen internationalen Datenzentren speichere. Zwar gebe es möglicherweise eine Verletzung der Privatsphäre, aber die geschehe beim Öffnen der Mails in den USA - nicht im Ausland.

Google erklärte in den Gerichtsunterlagen zudem, der Konzern verteile seine Daten aus technischen Gründen auf verschiedene Server. Deshalb sei mitunter gar nicht klar, wo einzelne E-Mails gespeichert seien.

Laut dem Gericht erhält der kalifornische Internetkonzern jährlich 25.000 Aufforderungen von US-Behörden, Nutzerdaten für strafrechtliche Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.

eth/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten