In eigener Sache SPIEGEL ONLINE und das Leistungsschutzrecht
Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Der Gesetzestext lässt Fragen offen, die nun für Rechtsunsicherheit unter Bloggern und Website-Betreibern sorgen. Mehrere Publikationen haben bereits klargemacht, wozu sie das Leistungsschutzrecht künftig nicht nutzen wollen, zum Beispiel Heise und Golem . SPIEGEL ONLINE hat sich bereits im Juni 2012 dazu geäußert.
Aufgrund der anhaltenden Diskussionen ist es uns wichtig, unsere Position erneut klarzumachen. Wir legen Wert auf ein funktionierendes Internet, mit Links und Zitaten. SPIEGEL-ONLINE-Leser profitieren von diesen Möglichkeiten. Es liegt nicht in unserem Interesse, diese Möglichkeiten nun einzuschränken. Deswegen möchten wir mit dieser Erklärung für Rechtssicherheit im Umgang mit unseren Artikeln sorgen.
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