In eigener Sache SPIEGEL ONLINE und das Leistungsschutzrecht

Das nun verabschiedete Leistungsschutzrecht sorgt für Verunsicherung. SPIEGEL ONLINE stellt klar: Unsere Überschriften und Anrisstexte können wie bisher verwendet werden. Wir werden das Leistungsschutzrecht nicht nutzen, um Links und Zitate zu unterbinden.

Der Bundesrat hat am Freitag das bereits beschlossene Leistungsschutzrecht nicht aufgehalten. Der Gesetzestext lässt Fragen offen, die nun für Rechtsunsicherheit unter Bloggern und Website-Betreibern sorgen. Mehrere Publikationen haben bereits klargemacht, wozu sie das Leistungsschutzrecht künftig nicht nutzen wollen, zum Beispiel Heise  und Golem . SPIEGEL ONLINE hat sich bereits im Juni 2012 dazu geäußert.

Aufgrund der anhaltenden Diskussionen ist es uns wichtig, unsere Position erneut klarzumachen. Wir legen Wert auf ein funktionierendes Internet, mit Links und Zitaten. SPIEGEL-ONLINE-Leser profitieren von diesen Möglichkeiten. Es liegt nicht in unserem Interesse, diese Möglichkeiten nun einzuschränken. Deswegen möchten wir mit dieser Erklärung für Rechtssicherheit im Umgang mit unseren Artikeln sorgen.

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber!

Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache. In diesen Fällen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf , insbesondere dann, wenn Sie gewerblich handeln oder unsere Inhalte zu Werbezwecken nutzen.

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE

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