Nicht geeignet für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren: Die DSGVO legt in Artikel 8 eindeutig fest, dass Nutzer erst ab diesem Alter über ihre digitalen Daten entscheiden dürfen. Wer seinen Account bei Instagram behalten oder einen neuen erstellen will, der muss also mindestens 16 Jahre alt sein oder die Erlaubnis seiner Eltern für die Datenschutzerklärung einholen. Wer bereits bei Facebook die Erlaubnis der Eltern eingereicht hat und Instagram mit dem sozialen Netzwerk verknüpft hat, der muss keine weitere Erklärung abgeben.
Wer wissen will, was das von Facebook aufgekaufte Instagram alles weiß, der kann mittlerweile auch einen Daten-Export starten. Bis zu zwei Tage kann es dauern, bis die Daten zum Download bereit stehen. Klar ist, dass diese Informationen nicht mehr nur auf den Instagram-Servern lagern, sondern auch an Facebook und WhatsApp weitergeleitet werden. In der Datenschutzerklärung heißt es sogar, dass die Daten "auch über die Facebook-Unternehmen hinweg" verarbeitet werden.
Was Facebook mit der DSGVO-Umstellung wieder eingeführt hat, wird nun auch in der Instagram-Datenschutzerklärung aufgelistet: die Gesichtserkennung. Noch werden die Nutzer aber offenbar nicht gescannt bei Instagram und sollen vorab darüber informiert werden, sobald die Gesichtserkennung auf der Fotoplattform eingeführt wird.