Standortdaten-Speicherung Justizministerium verlangt Klarstellung von Google

Googles angeblich irreführende Angaben zur Speicherung von Standortdaten sorgen im Bundesjustizministerium für Ärger. Und für Verwirrung. Das zeigt ein Brief von Staatssekretär Gerd Billen an das Unternehmen.
Google-Logo

Google-Logo

Foto: Charles Platiau/ REUTERS

Wie können Google-Nutzer festlegen, dass ihr Aufenthaltsort nicht gespeichert wird - und hält sich das Unternehmen dann daran? Das Bundesjustizministerium verlangt von Google Informationen über den Umgang des Unternehmens mit den Standortdaten seiner Nutzer.

Staatssekretär Gerd Billen hat deshalb Google-CEO Sundar Pichai einen Brief geschrieben, der dem SPIEGEL vorliegt. Darin heißt es, "die Erfassung und Speicherung von Standortdaten trotz deaktivierten Standortverlauf" wäre geeignet, "das Vertrauen der Verbraucher in die Nutzung von Angeboten und Diensten der digitalen Welt ganz gravierend und nachhaltig zu beeinträchtigen".

Anlass für den Brief ist ein Bericht der Nachrichtenagentur AP , nach dem Google den Standort von Smartphone-Nutzern auch dann speichert, wenn diese explizit angegeben haben, dass die Aufenthaltsorte nicht aufgezeichnet werden soll. Dem Bericht zufolge gilt das sowohl für Android-Nutzer, als auch für iPhone-Nutzer, die zum Beispiel Google Maps verwenden.

Auf Googles Hilfeseite habe es geheißen: "Sie können den Standortverlauf jederzeit deaktivieren. Wenn Sie den Standortverlauf deaktivieren, werden die von Ihnen besuchten Orte nicht mehr gespeichert." Das sei jedoch falsch, schrieb AP. Manche Google-Apps würden die Standortdaten samt Zeitstempel dennoch festhalten.

Um das klarer zu machen, hat das Unternehmen die Formulierung auf der Hilfeseite mittlerweile geändert, auch in der deutschen Version. Nun heißt es dort: "Sie können den Standortverlauf jederzeit auf Kontoebene deaktivieren. Diese Einstellung wirkt sich nicht auf andere Standortdienste auf Ihrem Gerät aus, etwa die Google-Standortdienste und 'Mein Gerät finden'. Einige Standortdaten werden eventuell im Rahmen Ihrer Aktivitäten in anderen Google-Diensten wie der Google-Suche und in Maps gespeichert."

Billen schreibt in seinem Brief, die Nutzer müssten sich "auf die Angaben und Einstellungsmöglichkeiten der Unternehmen verlassen" können. Ob und in welchem Umfang welche Daten erfasst und genutzt werden, müsse klar erkennbar sei. Dazu enthalte die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) "eingehende Regelungen".

Googles komplizierte Einstellungen

Zudem fordert er, es solle "an zentraler Stelle einfach und verständlich ermöglicht werden, die Erfassung von Standortdaten und des Standortverlaufs, soweit dies nicht für den Betrieb des Smartphones oder für spezielle Dienste erforderlich ist, zu verhindern".

Das ist bisher nicht der Fall. Wer verhindern möchte, dass Google Bewegungsprofile speichert, muss die Kontoeinstellungen seines Google-Accounts unter dem Punkt Persönliche Daten und Privatsphäre ändern. Dort muss man erst Google Aktivitäten verwalten, dann Aktivitätseinstellungen aufrufen klicken und schließlich die Web- und App-Aktivitäten deaktivieren - auch wenn dabei an keiner Stelle von Standortdaten die Rede ist.

Wie kompliziert die Materie ist, zeigt sich daran, dass das Ministerium gleich zwei Briefe an Google schreiben musste. Im ersten hatten die hausinternen Experten zwei aktuelle Berichte durcheinandergebracht und vermischt. Denn wenige Tage nach Erscheinen des AP-Artikels wurde eine Studie der Vanderbuilt University  in Nashville (Tennessee) veröffentlicht, der zufolge ein nicht bewegtes Android-Smartphone mit im Hintergrund laufenden Chrome-Browser bis zu 340 Mal am Tag Standortdaten an Google sende.

Im ersten Brief an Pichai kritisierte Billen also Google fälschlicherweise dafür, bis zu 340 Mal täglich Standortdaten von Nutzern zu erheben, die den Standortverlauf deaktiviert haben. Im zweiten Brief heißt es eingangs, Staatssekretär Billen bedauere den Fehler.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten