Porno-Filesharing Anwaltskanzlei plant Abmahn-Pranger

Eine Regensburger Anwaltskanzlei kündigt an, demnächst eine sogenannte Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen. Die könnte zum Pranger werden. Denn zu den "Gegnern" der Kanzlei zählen Zigtausende Filesharer und Konsumenten illegal aus dem Netz geladener Pornos.
Pornofilme: Kommen illegale Downloader im Internet an den Pranger?

Pornofilme: Kommen illegale Downloader im Internet an den Pranger?

Foto: Sean Gallup/ Getty Images

Von einem "Porno-Pranger" der Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) schreiben mehrere Online-Medien oder, noch präziser, von einem "Internetpranger für Porno-Piraten". Für diese starken Worte sorgt eine knappe Ankündigung auf der Homepage der Kanzlei. Dort steht seit kurzem der Hinweis, die Kanzlei beabsichtige, demnächst eine Gegnerliste zu veröffentlichen.

Voraussichtlich ab dem 1. September finde der Besucher "eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit."

Dass dieses staubtrockene Juristendeutsch zum griffigen "Porno-Pranger" wird, liegt daran, dass Urmann und Collegen als eine der großen Abmahn-Kanzleien Deutschlands gilt und Kunden aus der Pornoindustrie vertritt. Sie selbst beschreibt ihre Tätigkeit in einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE so: "Die Kanzlei U + C Rechtsanwälte mahnt als anwaltliche Interessenvertretung ihrer Mandanten Inhaber von Internetanschlüssen ab, die eine Urheberrechtsverletzung begangen haben", heißt es da, "zu den Mandanten zählen u.a. auch Auftraggeber aus der Erotikbranche, die ihre Urheberrechte verletzt sehen."

Gegenstand einer solchen Urheberrechtsverletzung sei "das unerlaubte Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in Verbindung mit dem gleichzeitigen Anbieten des Werkes durch Freigabe auf der Festplatte zum Download für weitere Internetnutzer."

Outing von Porno-Downloadern?

Das macht die Idee einer Gegnerliste pikant: Sollen dort tatsächlich Abgemahnte namentlich genannt werden, die dadurch womöglich nicht nur als Filesharer, sondern gleichzeitig als Pornofilm-Herunterlader geoutet würden?

Die Kanzlei beruft sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 . Darin wird die Veröffentlichung einer Gegnerliste durch Anwälte im Rahmen der Berufsfreiheit für zulässig erklärt - um für die eigene Leistung zu werben. Allerdings ging es dabei damals um Firmen und nicht um Privatpersonen.

Der Anwalt Thomas Stadler schreibt auf seinem Blog Internet-Law : "Dass sich diese Rechtssprechung auf Privatpersonen übertragen lässt, deren vermeintlicher Pornokonsum dadurch öffentlich gemacht werden soll, darf bezweifelt werden."

Bloßstellung Betroffener

Auch der Anwalt Udo Vetter zeigt sich auf seinem "Law Blog" skeptisch : "Ich gehe davon aus, dass die Veröffentlichung persönlicher Daten mutmaßlicher Filesharer rechtswidrig ist", schreibt er, und weist darauf hin, dass eine Abmahnung im Zusammenhang mit pornografischen Inhalten viele Betroffene in ihrem Umfeld bloßstellen würde. "Hinzu kommt, dass sich die Abmahnungen ja immer gegen den Anschlussinhaber richten. Selbst wenn jemand über seine Internetleitung einen Porno gezogen hat, heißt dies noch lange nicht, dass es auch der genannte Gegner war."

Zu diesem Punkt kommentiert die Kanzlei U+C knapp: "Bei den uns seitens der zuständigen Landgerichte übermittelten Beschlüssen wurde bei den Verletzern jeweils ein gewerbliches Ausmaß erreicht."

Pfarrämter, Polizeistationen, Botschaften

Laut Wochenblatt.de  sollen mehr als 150.000 Namen von Abgemahnten in den Datensätzen der Kanzlei stehen, die allerdings nicht alle veröffentlicht würden. Denn viele zahlten ja, sobald ein entsprechender Brief kommt.

Wochenblatt.de will jedoch erfahren haben , dass zuerst "heikle Fälle" auf der Liste landen sollten. "Die Rede ist dabei von Pfarrämtern oder Polizeistationen. Sogar Botschaften arabischer Länder, die sich auf ihre Immunität beziehen, sollen unter den Kandidaten für die Veröffentlichung im Netz dabei sein", schreibt das Medium.

"An den Spekulationen über eine mögliche Zusammensetzung der 'Gegner-Auswahl' möchten wir uns öffentlich nicht beteiligen und haben dies auch in der Vergangenheit nicht getan", heißt es in der Stellungnahme von U+C. Auch über die Länge der Liste wird nichts gesagt: "Zu der Zahl der abgemahnten Internetanschluss-Inhaber möchten wir uns aus Wettbewerbsgründen nicht äußern."

Sollte die umstrittene Gegnerliste tatsächlich im Netz auftauchen, wäre es übrigens nicht die erste Aktion der Kanzlei U+C, die öffentliches Aufsehen erregt. In die Schlagzeilen schaffte es die Kanzlei zum Beispiel Ende 2011, als sie Abmahnforderungen im Wert von über 90 Millionen Euro versteigerte.

SPIEGEL ONLINE verzichtet darauf, die Seite der Kanzlei in diesem Text zu verlinken.

juh
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