Hausdurchsuchung illegal Kim Dotcom gewinnt ein Scharmützel vor Gericht

Kim Dotcom: Der Megaupload-Gründer wehrt sich gegen eine US-Klage
Foto: STRINGER/NEW ZEALAND/ ReutersAuckland - Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat in Neuseeland einen Teilerfolg vor Gericht erstritten. Der High Court urteilte, dass der Beschluss zur Hausdurchsuchung beim Megaupload Gründer zu weit gefasst war. Richterin Helen Winkelmann schreibt im Urteil : "Die Durchsuchungsbeschlüsse haben nicht genügend ausgeführt, auf welche Vergehen sie sich beziehen. Es waren allgemeine Beschlüssen und daher waren sie ungültig." Die Durchsuchung und Beschlagnahmung sei somit illegal gewesen.
Die Villa von Kim Dotcom war Ende Januar durchsucht worden, der Megaupload-Gründer wurde in Untersuchungshaft genommen. Die neuseeländischen Behörden handelten als Amtshilfe für US-Ermittler. Kim Dotcom und einige seiner Mitarbeiter sind in den Vereinigten Staaten wegen ihres Filehosters angeklagt. Die Website ermöglichte es Kunden, Daten im Web zu speichern und über einen Link anderen Menschen zur Verfügung zu stellen.
Dies ist an sich nicht illegal. Die US-Klageschrift wirft den Mega-Machern allerdings vor, dass sie sich im Klaren darüber waren, dass die überwiegende Mehrheit der Nutzer auf die Angebote zurückgreife und für Premiumdienste zahle, um Zugriff auf Raubkopien von Kinofilmen, Fernsehserien, Musikalben und aktueller Software zu erlangen. Dotcom bestreitet diese Vorwürfe. Die US-Behörden verlangen eine Auslieferung von Dotcom, den Antrag wird Anfang August ein neuseeländisches Gericht verhandeln.
In dem nun vom High Court ergangene Urteil geht es lediglich um die Zulässigkeit der Hausdurchsuchung. Kopien der beschlagnahmten Datenträger sind bereits US-Ermittlern übergeben worden. Über die Zulässigkeit dieser Daten als Beweismaterial vor einem US-Gericht hat die neuseeländische Richterin nicht entschieden. Der Beschluss könnte Dotcom aber dennoch einige Vorteile für das US-Verfahren bringen. Die Richterin hat entschieden:
- Die noch in Neuseeland befindlichen Kopien der beschlagnahmten Datenträger dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
- Die neuseeländischen Behörden müssen Dotcom Duplikate aller von ihnen kopierten Daten aushändigen - diese könnten der Verteidigung Dotcoms helfen, die Qualität des Beweismaterial der US-Behörden einzuschätzen.
- Ein unabhängiger Jurist des High Court soll prüfen, welche der beschlagnahmten Daten relevant für die Anklage sind und welche nicht. Nur relevantes Material dürfe an US-Behörden weitergegeben werden - Dotcom müsse Kopien dieses Materials erhalten.