Kinderpornografie im Internet BKA-Zahlen zeigen Löscherfolge

Das Löschen funktioniert: Im Januar erhielt das Bundeskriminalamt 143 Hinweise auf Websites mit kinderpornografischen Inhalten. Das BKA verschickte Löschaufforderungen ins Ausland, nach einer Woche waren 68 Prozent der Seiten entfernt, nach zwei Wochen 93 Prozent.
Netzkabel: Sperrlisten-Gegner klagen vorm Verfassungsgericht gegen das Filtergesetz

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Foto: Corbis

Löschen oder sperren? Politiker streiten seit mehr als einem Jahr darüber, welcher Ansatz im Kampf gegen Kinderpornografie erfolgversprechender ist und zugleich das Grundgesetz achtet. Immer wieder berufen sich Abgeordnete wie der Unions-Fraktionsvize Günter Krings bei Forderungen nach sofortigen Sperren auf Statistiken des Bundeskriminalamts (BKA), die angeblich belegen sollen, dass das Löschen nicht funktioniert.

Die vollständigen BKA-Statistiken vermitteln allerdings ein anderes Bild. Der netzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, hat nun auf Anfrage die vollständigen BKA-Evaluierungsstatistiken für den Januar 2011 aus dem Bundesinnenministerium erhalten und veröffentlicht Details :

  • Im Januar hat das BKA aufgrund von gemeldeten Websites mit Kinderpornografie insgesamt 143 Seiten Mitteilungen ins Ausland versandt. 81 Prozent der Seiten lagen bei Providern in drei Staaten (33 Prozent USA, 33 Prozent Russland, 15 Prozent in Kanada).
  • Eine Woche nach Versand der ersten Mitteilung hatten die Provider 68 Prozent der beanstandeten Seiten gelöscht, nach zwei Wochen waren 93 Prozent der Seiten gelöscht.
  • Nach vier Wochen und zwei weiteren Mahnungen waren 140 der im Januar gemeldeten 143 Seiten gelöscht.

Diese Ergebnisse entsprechen dem internationalen Bild. Der Verband der Internet-Beschwerdestellen Inhope weist in seinem Jahresbericht eine ähnlich hohe Erfolgsquote aus.

Im Jahr 2010 gaben Internetsurfer aus 34 Staaten den Inhope-Mitgliedsorganisationen 24.047 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Netz. Der Verband leitete diese an die Partnerorganisationen in den Staaten weiter, wo die Inhalte gehostet werden. Die bemühen sich dort um eine Löschung.

Mit Erfolg, so Inhope: "91,995 Prozent der Inhalte sind binnen 14 Tagen nach Eingang der Hinweise gelöscht, 69 Prozent der Inhalte sind sogar binnen fünf Tagen gelöscht", erklärt Inhope-Sprecher Denton Howard. Knapp die Hälfte der gemeldeten Inhalte (44,44 Prozent) löschen die Provider binnen zwei Tagen.

Bundesregierung hat die Anwendung des Sperrgesetzes ausgesetzt

Das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz trat im Februar 2010 in Kraft. Die Koalition hatte sich jedoch darauf geeinigt, die Anwendung für ein Jahr auszusetzen und zu prüfen, inwieweit das Löschen solcher Angebote möglich sei. Das Innenministerium wies das Bundeskriminalamt an, im Kontakt mit den Behörden der Länder, in deren Hoheitsgebiet Server mit derartigen illegalen Materialien stehen, auf Löschung entsprechender Sites zu dringen.

Per Erlass wurde gleichzeitig die Anwendung der Teile des Gesetzes ausgesetzt, die das Vorhalten von Sperrlisten durch das Bundeskriminalamt und die Sperrung von dort aufgeführten Seiten durch die Internet-Provider vorsehen. Die Bundesregierung werde sich vorerst "ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen", heißt es in dem Erlass.

Internetsperren gelten Kritikern als untaugliches Mittel, weil sie sehr leicht zu umgehen sind, den Betreibern der illegalen Angebote als Warnung dienen können und zu ihrem Einsatz eine Infrastruktur aufgebaut werden muss, die, so fürchten die Kritiker, auch für andere Arten der Inhaltekontrolle eingesetzt werden könnte.

lis
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