kino.to Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite

Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to. Bei Razzien in mehreren europäischen Ländern wurden 13 Personen verhaftet. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Screenshot von kino.to: Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen jagt Raubkopierer

Screenshot von kino.to: Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen jagt Raubkopierer

Foto: SPIEGEL ONLINE

Hamburg - Die Polizei hat zum Schlag gegen kino.to ausgeholt: In Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden haben Ermittler am Dienstag zahlreiche Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber des Verzeichnisses und angeschlossener Streaming-Dienste dingfest zu machen. Das teilte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) mit. Demnach haben in Deutschland zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, unterstützt von 17 Computerexperten.

Wie die Staatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage mitteilte, seien 13 Personen verhaftet worden, zwölf in Deutschland und eine in Spanien. Insgesamt seien 14 Haftbefehle ausgestellt worden, nach einer Person werde derzeit gefahndet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Website, auf der widerrechtlich ins Netz gestellte Kinofilme und Serien verlinkt waren, rund vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen siebenstellige Gewinne damit erzielt haben.

Auch sollen mehrere Angebote abgeschaltet worden sein, von denen raubkopierte Filme zu den Nutzern gestreamt worden waren. Nach Angaben der GVU haben die Verantwortlichen von kino.to diese Dienste, über die das tatsächliche Streaming der Filme abgewickelt wurde, zum Teil extra gegründet. Mit Werbebannern und kostenpflichtigen Premium-Zugängen hätten die Betreiber der Hoster "erhebliche Einnahmen" erzielt. Die Streaming-Hoster und das Portal seien eng miteinander verflochten. Es handele sich um ein "arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell".

Grauzone zwischen Hostern und Verzeichnissen

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen - in über einer Million Fälle. Die GVU hatte im April dieses Jahres Strafantrag gestellt, nach eigenen Angaben nach jahrelanger Vorermittlungen. Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) leitete den internationalen Einsatz.

Filehoster stehen seit einiger Zeit in der Kritik, weil über sie zum Teil urheberrechtlich geschützte Werke ausgetauscht werden. Die Rechteinhaber werfen den Betreibern vor, zu wenig dagegen zu unternehmen - und stattdessen durch Premium-Angebote, die eine bessere Geschwindigkeit von Downloads und Streams versprechen, noch dazu von den illegalen Kopien zu profitieren. Im Fall von kino.to dürfte die Verquicking von Streaming-Hostern und den Betreiber des Verzeichnisses zum vorläufigen Ende des Angebots geführt haben.

In den USA wird derzeit diskutiert, das Streaming von geschützten Werken auf eine Stufe mit illegalen Downloads zu stellen. Die Gesetze konzentrierten sich bislang zu sehr auf die unrechtmäßige Vervielfältigung und Verbreitung, sagte die Vorsitzende der Copyright-Behörde, Maria Pallante, bei einer Anhörung. Zurzeit gilt Streaming in den USA als unerlaubte öffentliche Vorführung und wird entsprechend als Ordnungswidrigkeit eingeordnet.

Im Internet kursieren offenbar Auszüge aus dem Durchsuchungsbeschluss, der sich neben kino.to außerdem gegen vier weitere, damit verbundene Verzeichnisse sowie mindestens 14 Filehoster richtet. Unter der Adresse kino.to steht mittlerweile ein Hinweis der Kriminalpolizei: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

Die Nutzer der kostenlosen Streams müssen sich nach Einschätzung eines Kölner Anwalts wahrscheinlich keine Sorgen machen. "Das Anbieten der Filme ist höchst illegal", teilte Christian Solmecke mit. Ob das reine Konsumieren illegal sei, sei unter Juristen sehr umstritten. "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", heißt es weiter. Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde.

Die Betreiber von kino.to hatten ihren Besuchern außerdem zugesichert, keine Logdaten zu speichern.

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