Leistungsschutzrecht Industrie wettert gegen Gesetzentwurf

Scharfe Kritik am Leistungsschutzrecht: Der Wirtschaftsverband BDI lehnt den Gesetzentwurf des Justizministeriums ab, die Regelungen seien "unscharf", Firmen drohe eine "unkalkulierbare Lizenzierungspflicht", selbst für kleinste Zitate aus Medien.

Hamburg - Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beanstandet den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf  eines Leistungsschutzrechts. In einem SPIEGEL ONLINE vorliegenden Brief an die Justizministerin kritisiert Dieter Schweer von der BDI-Hauptgeschäftsführung die Umsetzung des Gesetzesvorhabens.

Die Regierung will ein Gesetz einführen, das ein neues Schutzrecht schafft. Bei Medienerzeugnissen sollen in Zukunft nicht nur wie bisher der Text und die Fotos für sich, sondern auch das Angebot insgesamt geschützt sein. Dieses übergreifende Leistungsschutzrecht hätten die Verlage inne, die Urheber der Texte und Fotos haben weiterhin nur die Rechte an den konkreten Werken.

Der BDI kritisiert den Gesetzentwurf für "zahlreiche problematische Regelungen und Unschärfen", die grundsätzliche Fragen aufwerfen. Eine davon: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass "gewerblich handelnde" Personen, die Artikel verwenden, dafür zahlen müssen. Was "gewerblich" und was "Verwendung" bedeutet, führt der Gesetzentwurf nicht weiter aus. Demnach könnte der Tweet eines Firmensprechers mit dem Hinweis auf einen interessanten Fachartikel im Netz Geld kosten.

"Unkalkulierbare Lizenzierungspflicht"

Der BDI fürchtet, die "unkalkulierbare Lizenzierungspflicht" derartiger Textteile würde die Nutzung des Internets für die Wirtschaft insgesamt zum "Risikofaktor" machen. Der Wirtschaftsverband interpretiert die Vorlage des Ministeriums ähnlich wie viele Beobachter, die eine Lizenzpflicht auch für einzelne Zitate etwa in Tweets ableiten. BDI-Vertreter Schweer begründet die Bedenken so: Da das "umfassende Verbotsrecht" bereits bei jeder einzelnen Nutzung greife, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit steht, gehe es keineswegs allein um den "systematischen" Zugriff auf verlegerische Leistungen.

Was das Gesetz für die Web-Präsenz von Unternehmen und die Online-Aktivitäten von Mitarbeitern bedeutet, steht nicht in den Ausführungen zum Gesetzentwurf. Das ärgert den Wirtschaftsverband. In dem Schreiben, das in Kopie an den Chef des Bundeskanzleramts und den Wirtschaftminister ging, heißt es: "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass sich die Entwurfsbegründung zwar ausführlich mit den verschiedenen Formen von Blogs, aber mit keinem einzigen Satz mit den Auswirkungen auf die Wirtschaft befasst."

lis

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