Durchsetzung des Leistungsschutzrechts VG Media reicht Klage gegen Google ein

Sie wollen Geld vom Internetkonzern: Im Auftrag von zwölf Verlagen hat die VG Media eine zivilrechtliche Klage gegen Google eingereicht. Mehrere große Online-Redaktionen haben sich der Leistungsschutzrechts-Allianz nicht angeschlossen.
Google-Logo: Presseverlage wollen den Internetkonzern verklagen

Google-Logo: Presseverlage wollen den Internetkonzern verklagen

Foto: dapd

Die Verwertungsgesellschaft VG Media, an der zwölf Verlage beteiligt sind, will Google auf zivilrechtlichem Weg zwingen, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu zahlen. In erster Instanz seien "Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechts durch Google" eingereicht worden, teilte die VG Media am Mittwoch in Berlin mit .

Für die Klage soll zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechts-Angelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt zuständig sein, die dem Landgericht vorgelagert ist. "Nachdem Vertreter von Google auch öffentlich erklärt hatten, für Verwertungen des Leistungsschutzrechts nicht zahlen zu wollen und Google Verhandlungsangebote der VG Media nicht annahm, war das zivilrechtliche Vorgehen notwendig geworden", heißt es zur Begründung .

Ältere Klagen der VG Media gegen Kabel-TV-Betreiber waren zuletzt stets beim Landgericht Leipzig gelandet, das in der Branche als urheberrechtsfreundlich gilt.

"Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen", erklärte Google in einer Reaktion. "Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht." Die Medienunternehmen hatten sich nach Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zunächst damit provisorisch einverstanden erklärt, ihre Inhalte entgeltlos zur Verfügung zu stellen.

Mehrere Online-Portale machen nicht mit

Zu den Gesellschaftern der VG Media gehören unter anderem Axel Springer ("Bild", Welt") und der Münchner Burda-Verlag ("Focus"). Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Google lehnt es ab, für kleine Textausschnitte, sogenannte Snippets, zu bezahlen.

Neben Springer und Burda sind auch die Verlage Funke ("WAZ", "Hamburger Abendblatt"), Madsack ("Hannoversche Allgemeine", "Leipziger Volkszeitung"), M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadtanzeiger", "Express") und Aschendorff ("Westfälische Nachrichten") an der VG Media beteiligt. Mit dabei sind außerdem der Münchener Zeitungs-Verlag ("Münchner Merkur"), die Presse-Druck und Verlags-GmbH ("Augsburger Allgemeine"), die Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft ("Rheinische Post"), der sh:z Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag, der Evangelische Presseverband Norddeutschland und die ZGO Zeitungsgruppe Ostfriesland.

Mehrere wichtige Online-Portale beteiligen sich nicht an der Leistungsschutzrechts-Allianz. Dazu gehören SPIEGEL ONLINE, "Handelsblatt.com", "FAZ.net", Stern.de und "Sueddeutsche.de". Auch "Focus Online" und die deutsche Ausgabe der "Huffington Post" lassen sich derzeit nicht durch die VG Media vertreten.

mbö/dpa
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