»Verstößt gegen die Grundrechte« Bundesjustizminister will Vorratsdatenspeicherung kippen

FDP-Politiker Buschmann: »Lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab«
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland loswerden. »Ich lehne die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab und möchte sie endgültig aus dem Gesetz streichen«, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag . »Sie verstößt gegen die Grundrechte«, sagte er zur Begründung.
»Wenn jeder damit rechnen muss, dass vieles über seine Kommunikation ohne Anlass gespeichert wird, dann fühlt sich niemand mehr frei«, meint der FDP-Politiker. Daher sei die Anwendung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung auch von Gerichten »immer wieder gestoppt« worden. In Deutschland ist sie derzeit auf Eis gelegt.
Buschmann sprach sich dafür aus, dass Telekommunikationsanbieter stattdessen »bei einem konkreten Anlass auf richterliche Anordnung hin schnell Daten sichern müssen, damit Polizei und Staatsanwaltschaft sie dann auswerten können«. Dies solle zudem »nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen schwerer Straftaten möglich sein«. Das auch als »Quick-Freeze« bekannte Verfahren gilt in der FDP schon lange als bessere Alternative.
Eine »Überwachungsgesamtrechnung« als Ziel
Ein solches Vorgehen wäre »rechtsstaatlich sauber und würde den Ermittlern wieder ein Instrument für Aufdeckung von Straftaten in die Hand geben«, sagte Buschmann weiter. »Das wäre ein Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich.«
Der Justizminister kündigte auch an, gemeinsam mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Sicherheitsgesetze insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. »Als eines der ersten Projekte möchte ich mit Nancy Faeser eine Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg bringen. Und wir wollen in dieser Wahlperiode die Sicherheitsgesetze unabhängig wissenschaftlich evaluieren«, sagte er. Ziel sei, »die Bürgerrechte zu stärken«.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP ist der Vorratsdatenspeicherung keine pauschale Absage erteilt worden. Auf Seite 109 heißt es darin vage : »Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unsicherheit, des bevorstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs und der daraus resultierenden sicherheitspolitischen Herausforderungen werden wir die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können.«
Mehr zum erwähnten, noch ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs lesen Sie hier.