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Facebook und Instagram Meta muss Werbefrei-Abo nachbessern

Der Facebook-Konzern stellt seine Nutzer vor die Wahl: Entweder sie geben ihre Daten frei oder sie bezahlen. Verbraucherschützer erringen gegen diese Praxis einen Erfolg – und wollen Geld zurückfordern.
Logos von Facebook und Meta: Konzern hat eine Niederlage erlitten

Logos von Facebook und Meta: Konzern hat eine Niederlage erlitten

Foto: DADO RUVIC / REUTERS

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden: Der Social-Media-Konzern Meta muss bei seinem werbefreien, kostenpflichtigen Angebot für Facebook und Instagram nachbessern. Die Verbraucherzentrale NRW hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil die Nutzerinnen und Nutzer nicht hinreichend über die Zahlungspflicht aufgeklärt worden seien.

Dabei hatte Meta die Werbefrei-Abos erst nach einer anderen gerichtlichen Niederlage eingeführt. Der Europäische Gerichtshof hatte im Juli entschieden, dass der Konzern auf seinen Social-Media-Plattformen nicht hinreichend um die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer gefragt hatte, um Werbeprofile anlegen zu können, die die Grundlage für die Milliardeneinnahmen des Konzerns darstellen. Metas Lösung: Das Unternehmen gibt den Mitgliedern zwar die Möglichkeit, der Datenverarbeitung zu widersprechen, die sollen dafür aber 10 Euro, beziehungsweise 13 Euro, pro Monat zahlen. Wer sich für keine der beiden Optionen entscheidet, kann sich nicht mehr einloggen.

Zahlungspflicht erst nach eindeutiger Information

Doch bei der Umsetzung verstieß der Konzern nach Auffassung des Oberlandesgerichts gegen Verbraucherschutzgesetze. Meta habe mit seiner Gestaltung der Bestell-Buttons nicht hinreichend klargemacht, wann ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen werde. Auf seinen Webseiten fordere der Konzern die Interessenten zum »Abonnieren« auf, in den Smartphone-Apps hingegen heiße es schlicht »Weiter zur Zahlung«. Die klagenden Verbraucherschützer beharrten auf einer noch klareren Formulierung wie »Zahlungspflichtig bestellen«.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist bereits rechtskäftig. Gegenüber dem SPIEGEL betont Meta aber, dass es nur um eine Kleinigkeit ginge: Das Urteil betreffe lediglich »sehr spezifische Aspekte des deutschen Verbraucherrechts«. Darüber hinaus sei man optimistisch, dass ein nachgebessertes Angebot den europäischen Regulierungen entspreche. Das ist allerdings derzeit strittig.

Verbraucherschützer wollen Geld zurück

Zunächst will die Verbraucherschutzzentrale eine sogenannte Abhilfeklage gegen Meta einbringen, sodass zahlende Abonnentinnen und Abonnenten, die sich von der Verbraucherschutzzentrale vertreten lassen, ihr Geld zurückfordern können. Das ist aber nur der erste Schritt im Kampf um das umstrittene Werbefrei-Abo.

Verbraucherschützer und Datenschützer bezweifeln, dass Meta mit seinem Werbefrei-Abo sämtliche Datenverarbeitungen rechtfertigen kann, sofern sich Nutzer gegen das kostenpflichtige Angebot entscheiden. Organisationen wie der österreichische Verein NOYB unterstellen, dass der Preis viel zu hoch angesetzt wurde, um Nutzerinnen und Nutzer zur Datenfreigabe zu zwingen.

Gleichzeitig gibt es Zweifel, ob Verbraucherinnen und Verbraucher die Vielzahl der Datenweitergaben  im Markt für Onlinewerbung überhaupt überblicken können, was für eine gesetzlich vorgeschriebene »informierte Einwilligung« notwendig wäre. Auch hier hat die Verbraucherzentrale NRW erste juristische Schritte gegen den US-Konzern ergriffen. Der wiederum verweist darauf, dass auch viele andere Internetangebote inzwischen ein Werbefrei-Abo eingeführt haben.

tmk