Urteil zu E-Mails US-Regierung darf nicht auf Daten von Microsoft-Kunden im Ausland zugreifen

Microsoft-Zentrale in Redmond
Foto: Ted S. Warren/ APDie US-Regierung hat einem amerikanischen Gericht zufolge kein Recht, auf Daten von Microsoft-Kunden auf ausländischen Servern zuzugreifen. Ein Bundesberufungsgericht in New York kassierte ein entsprechendes Urteil eines untergeordneten Gerichts.
Die Regierung von Präsident Barack Obama hatte von Microsoft verlangt, auf einem Server in Dublin gespeicherte E-Mails aus einem E-Mail-Account bei MSN.com auszuhändigen.
In dem Fall geht es um Daten, die auf Servern in Irland gespeichert wurden. Wem der von dem 2013 ausgestellten Durchsuchungsbeschluss betroffene MSN.com-Account gehört, ist nicht bekannt.
Ein Bundesgericht in New York hatte im Jahr 2014 entschieden, dass Microsoft die Daten des Nutzers wegen eines Durchsuchungsbeschlusses herausgeben muss, auch wenn die Daten gar nicht in den USA gespeichert sind. Es gehe danach, wo die Firma sitze, die Kontrolle über die betreffende Information habe, und nicht danach, wo sie gespeichert sei, hatte damals die Richterin Loretta Preska befunden.
Microsoft hatte vor Gericht argumentiert, dass die US-Regierung keinen Zugriff auf E-Mails haben sollte, die in Übersee gespeichert sind. Dafür seien die dortigen Behörden zuständig. Der Konzern hatte deswegen Widerspruch gegen den 2013 ausgestellten Durchsuchungsbeschluss eingelegt.
Nachdem der Widerspruch des Unternehmens abgewiesen wurde, war Microsoft vor Gericht gezogen. Andere Firmen, darunter Apple, Cisco und Verizon, hatten Microsoft dabei unterstützt.