Hass im Netz Das ändert sich zum neuen Jahr für Facebook, Twitter und Google

Facebook-Nutzer
Foto: Dado Ruvic/ REUTERSDie Übergangsfrist endet, ab Montag müssen Facebook, Twitter und Google schneller löschen: Ab dem 1. Januar gilt das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in vollem Umfang. Das heißt: Große Onlinenetzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern müssen spätestens ab dann dafür gesorgt haben, dass Beschwerden über strafbare Inhalte unkomplizierter eingereicht werden können und schneller bearbeitet werden.
In Kraft ist das Gesetz bereits seit Oktober. Die Regierung hat den Konzernen jedoch eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um ihr Beschwerdemanagement einzurichten. Von Montag an müssen jetzt etwa Inhalte mit Gewaltandrohungen oder übler Nachrede, die Nutzer eingereicht haben, innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht werden. Bei komplexeren Tatbeständen verstreicht die Frist nach sieben Tagen.
Sollte ein Unternehmen gegen die Fristen verstoßen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro. Bemerken sie Verstöße, etwa weil ein Netzwerk ihre eigene Meldung nicht fristgerecht bearbeitet, können sich Bürger an das Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden. Dieses will am 1. Januar ein Onlineformular bereitstellen, mit dem sich ein Nichteinhalten der Vorgaben melden lässt.
Laut einer Sprecherin des Justizministeriums prüfen Mitarbeiter des BfJ, ob "ein Anhaltspunkt für ein unzureichendes Beschwerdemanagement des sozialen Netzwerks besteht" und leiten gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren ein. "Zu beachten ist, dass das BfJ selbst aber nicht die Löschung des konkreten Inhaltes anordnen kann", sagt die Sprecherin.
Unternehmen entscheiden über Rechtmäßigkeit
Das NetzDG stößt bei Netzaktivisten nach wie vor auf erheblichen Widerstand. Kritiker befürchten, dass die Meinungsfreiheit im Internet durch das Gesetz eingeschränkt wird. Das Problem sehen Netzaktivisten darin, dass künftig Unternehmen darüber entscheiden, ob mutmaßlich strafbare Inhalte gelöscht werden, obwohl das eigentlich die Aufgabe von Gerichten ist. Ob dabei auch unliebsame Beiträge gelöscht werden, lässt sich den Kritikern zufolge schwer nachvollziehen.
Google hat bereits ein Formular für Beschwerden im Sinne des NetzDG online gestellt . Die Nutzer gelangen über die Hilfeseiten des Suchmaschinenkonzerns an den Meldebogen, der unter anderem auch für YouTube-Videos gilt. Neben einem Link zum gemeldeten Clip müssen Nutzer auch einen Zeitstempel angegeben, um konkret auf eine bestimmte Szene hinzuweisen.
Auch Twitter hat auf das neue Gesetz bereits reagiert. Eine Beschwerde lässt sich dort direkt über die Funktion "Tweet melden" einreichen. Neben den Optionen, dass es sich um Spam handelt oder ein verletzendes Bild gezeigt wird, wird dort auch die Auswahlmöglichkeit "Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz" aufgelistet.
Facebook will seinen neuen Meldebogen erst am Montag freischalten. Die Formulare hatte ein Manager des sozialen Netzwerks vor einigen Wochen bereits vorgestellt.