Justizminister zum NetzDG Maas verteidigt Gesetz gegen Hass im Internet

Heiko Maas
Foto: Sean Gallup/ Getty ImagesBundesjustizminister Heiko Maas hat das neue Gesetz gegen Hass im Internet gegen Kritik verteidigt. "Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen", sagte der SPD-Politiker der "Bild"-Zeitung . "Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen."
Wer strafbare Inhalte im Netz verbreite, müsse von der Justiz konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, sagte Maas. "Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen."
Facebook, Twitter und Co. sollten kein Interesse daran haben, dass ihre Plattformen für Straftaten missbraucht werden, sagte der Justizminister. "Soziale Netzwerke müssen sich wie jeder andere auch an unser Recht halten."
Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in vollem Umfang. Es soll dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge mit Hass und Hetze schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden. Große Onlinenetzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern - also beispielsweise Facebook, Twitter und YouTube - müssen seitdem dafür sorgen, dass Beschwerden über strafbare Inhalte unkomplizierter eingereicht werden können und schneller bearbeitet werden (mehr zu den ersten Erkenntnissen rund ums NetzDG lesen Sie hier).
Das Gesetz stößt bei Netzaktivisten nach wie vor auf erheblichen Widerstand. Kritiker befürchten, dass die Meinungsfreiheit im Internet eingeschränkt wird. Das Problem sehen sie darin, dass künftig Unternehmen darüber entscheiden, ob mutmaßlich strafbare Inhalte gelöscht werden, obwohl das eigentlich die Aufgabe von Gerichten ist.
Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland hatte jüngst von einem "Zensurgesetz" gesprochen, das die Meinungsfreiheit gefährde. Er stellte zudem einen Vergleich zu "Stasi-Methoden" an, die ihn an die DDR erinnerten.
Hintergrund war der vorübergehend gesperrte Twitter-Account seiner Parteikollegin Beatrix von Storch wegen eines Kommentars über muslimische Männer. Wegen des Tweets wurde die Bundestagsabgeordnete zigfach wegen möglicher Volksverhetzung angezeigt. Die Kölner Staatsanwaltschaft schätzt die Strafanzeigen auf mehrere Hundert.