Datenschutz-Verstoß
Notebooksbilliger.de soll wegen Videoüberwachung Millionenbuße zahlen
Weil er Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwacht hat, soll der Elektronikhändler Notebooksbilliger.de 10,4 Millionen Euro zahlen. Das Unternehmen sagt, sein Vorgehen sei »bei Versand- und Logistikunternehmen Standard«.
Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche des Personals gefilmt: Elektronikhändler Notebooksbilliger.de
Foto: Julian Stratenschulte / dpa
Der Online-Elektronikhändler Notebooksbilliger.de soll wegen der Überwachung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Video ein Millionenbußgeld zahlen. Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel teilte am Freitag mit, die beanstandete Praxis bei dem Unternehmen mit Hauptsitz in Sarstedt bei Hannover sei ohne Rechtsgrundlage über mindestens zwei Jahre gelaufen. Kameras hätten dabei Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche des Personals sowie Lager und Verkaufsräume erfasst. Zudem seien auf einigen Aufnahmen auch Kunden in Wartebereichen zu sehen.
Die Argumentation von Notebooksbiliger.de, man habe den Warenfluss kontrollieren oder etwa möglichen Diebstählen vorbeugen wollen, greife aus ihrer Sicht nicht, erklärte Thiel: »Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann.« Die Maßnahme sei weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte oder Verdachtsfälle bei Straftaten begrenzt worden.
Rekord für Niedersachsen, aber nicht deutschlandweit
Nun soll der Onlinehändler, der auch stationäre Geschäfte betreibt, deshalb 10,4 Millionen Euro zahlen. Es ist das bisher höchste Bußgeld, das die niedersächsische Datenschutzbeauftragte unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen hat, aber nicht das höchste in Deutschland. So verhängte der hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im Oktober 2020 ein Rekordbußgeld in Höhe von 35.258.707,95 Euro gegen das Modeunternehmen Hennes & Mauritz (H&M).
Notebooksbilliger.de wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Dessen Höhe stehe »in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes«, ließ der CEO des Unternehmens, Oliver Hellmold, mitteilen. »Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard.«