Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk NDR-Justitiar mahnt GEZ-Kritiker ab

Der GEZ-Kritiker Bernd Höcker berichtete in seinem Blog über den jahrelangen Streit mit den Gebühreneintreibern des NDR. Er polterte und verdächtigte - das wird nun teuer. Ein NDR-Justitiar ließ den Kritiker abmahnen und hat sich durchgesetzt.

"GEZ abschaffen!", "Nie wieder Rundfunkgebühren!", "Blockwart-TV" - einige der Ratgeber, die Bernd Höcker in den vergangenen Jahren geschrieben hat, dürften den Gebühreneintreibern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kaum gefallen haben. Höcker schreibt seit Jahren über - so der Untertitel eines seiner Ratgeber - die "Dunkelwelt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks".

Höcker gibt auf seiner Web-Seite gez-abschaffen.de  seit 2001 Ratschläge zum Umgang mit den Gebühreneintreibern. Er selbst hatte sich bei der GEZ abgemeldet, 2007 sollte er per Zwangsanmeldung wieder zum Gebührenzahler werden. Dagegen wehrt sich der Hamburger Autor seither juristisch und dokumentierte seinen Krieg mit dem NDR in einem Blog, der sehr umfangreich und so übersichtlich ist wie der Rest der Web-Seite.

Zum Jahreswechsel allerdings hat Höcker den Blog, in dem er über seine beiden verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Zwangsanmeldung berichtet, von seinem Server gelöscht. Der Grund dafür: Am 17. April erhielt Höcker eine Abmahnung von einer großen Anwaltskanzlei im Auftrag des NDR-Justitiars. Der Streitwert ist mit beeindruckenden 50.000 Euro bemessen. Höcker soll sich verpflichten, es zu unterlassen, den Namen des NDR-Justitiars im Zusammenhang mit Verfahren gegen den NDR zu erwähnen. Außerdem soll Höcker es unterlassen, den NDR-Justitiar öffentlich der Urkundenunterdrückung, des Computerbetrugs sowie der Strafvereitlung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu zu bezichtigen.

Verdächtigungen kommen teuer

Hier wird die Sache kompliziert. In Weblogs kursiert die Geschichte gerade mit dem Zensur-Zungenschlag - der NDR habe einen GEZ-kritischen Blog zur Löschung von Inhalten gezwungen. Das ist vielleicht nicht ganz falsch, aber auch nicht wirklich richtig.

Was die Verdächtigungen des NDR-Justitiars der Urkundenunterdrückung angeht, ist die Abmahnung durchaus nachvollziehbar. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, und selbst wenn das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht geschehen sein sollte: Solange ein Mensch nicht verurteilt ist, ist es weder fair noch rechtlich zulässig, den Eindruck zu erwecken, er habe sich etwas zu Schulden kommen lassen.

Warum denn gleich von Kanzleien abmahnen lassen?

Ob man allerdings gleich eine Anwaltskanzlei einschalten und eine Unterlassungserklärung schicken muss, ist eine andere Frage. Hätte der NDR-Justitiar Höcker zuerst einfach so kontaktiert und die Bezichtigungen angemahnt, hätte er später, falls Höcker Korrekturen abgelehnt hätte, womöglich nicht mehr mit einer Einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen können, wenn sich die Sache hingezogen hätte - wegen der dann vielleicht mangelnden Eilbedürftigkeit.

Wie auch immer: In der mündlichen Verhandlung hat Höcker im Dezember 2009 die Unterlassungserklärung im Bezug auf die Berichterstattung über die Strafanzeige und das eingestellte Ermittlungsverfahren abgeben. Am 15. Januar wird das Gericht das endgültige Urteil in der Sache verkünden.

Bei allem Verständnis für das Vorgehen des NDR-Justitiars gegen Verdächtigungen: Ein für die Gebühreneintreiber angenehmer Nebeneffekt dürfte sein, dass GEZ-Kritiker Höcker von nun an genau aufpassen muss, was er in dieser Angelegenheit veröffentlicht.

NDR beantwortet Fragen zum Vorgehen nicht

Auf konkrete Fragen von SPIEGEL ONLINE, ob und wie der NDR seinen Mitarbeiter in dieser Angelegenheit unterstützt, warum gleich als erster Schritt eine kostenpflichtige Abmahnung verschickt wurde, hat der NDR nicht geantwortet. Pressesprecher Martin Gartzke antwortete hingegen nur mit einer sehr allgemeinen Stellungnahme: "Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Hamburg sind damit nicht Meinungsäußerungen des Herrn Höcker, sondern die Unterlassung der insbesondere durch die Namensnennung erfolgten Verletzung von Persönlichkeitsrechten des NDR-Mitarbeiters."

Da der NDR sich in dieser Sache überhaupt äußert, liegt die Vermutung nahe, dass der Justitiar hier vielleicht mit Rückendeckung seines Arbeitgebers abmahnt.

Die Lehre für alle GEZ-Kritiker aus dem für Höcker bislang schon recht kostenspieligen Verfahren: Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Gebühreintreiber öffentlich kritisiert, sollte das presserechtlich sauber tun. Denn die Gebühreneintreiber kämpfen mit harten Bandagen.

Az.: 325 O 200/09

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten