Österreich Internet-Provider muss Film-Plattform sperren

In Österreich wurde erstmals eine Netzsperre verordnet. Vor Gericht setzten sich mehrere Filmfirmen gegen einen Internet-Provider durch, der nun den Zugang zu einer Online-Videoplattform blockieren muss. 440.000 Kunden sind betroffen.
Videoportal Kino.to: In Österreich nicht mehr für jedermann erreichbar

Videoportal Kino.to: In Österreich nicht mehr für jedermann erreichbar

Foto: SPIEGEL ONLINE

Es ist ein Erfolg für die Filmindustrie: Das Handelsgericht Wien hat einen Internet-Provider dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugang zu einer umstrittenen Online-Videoplattform zu sperren. Mehrere Filmfirmen hatten wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den Internet-Provider UPC geklagt und jetzt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Netz-Anbieter muss nun alle IP-Adressen blockieren, die zu der Videostreaming-Seite kino.to führen. Von der Sperre sind etwa 440.000 UPC-Kunden in Österreich betroffen. Geklagt hatten die Filmproduktionsgesellschaft Wega, Constantin Film und Satel Film.

Die Seite Kino.to ist der Filmbranche schon lange ein Dorn im Auge. Auf der Seite selbst werden zwar keine Filme ins Netz gestellt, sie verweist jedoch auf knapp 30.000 meist kostenlos zugängliche Videostreams im Internet. Darunter aktuelle Kinofilme, Reportagen und TV-Serien. Häufig finden sich auf der Plattform Filme, die illegal von der Kinoleinwand abgefilmt worden sind.

Ein UPC-Sprecher sagte SPIEGEL ONLINE, man sei grundsätzlich der Meinung, dass es nicht richtig sei, "irgendeine Art von Kontrolle darüber auszuüben, welche Internet-Inhalte unseren Kunden zugänglich gemacht werden". Dennoch respektiere man die Entscheidung des Gerichts und sperre die Seite.

Noch bleibt dem Unternehmen Zeit, um zu reagieren. Denn erst, wenn die Kläger eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000 Euro beim Gericht hinterlegt haben, muss UPC kino.to tatsächlich sperren. Der Betrag soll einen möglichen wirtschaftlichen Schaden absichern, der UPC entstehen könnte, falls das Unternehmen das Urteil erfolgreich anfechten sollte.

Erst im zweiten Anlauf rücken die Provider ins Visier

Hinter der Klage steht der österreichische Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP), der die beiden klagenden Unternehmen finanziell unterstützt. Der VAP hatte bereits im vergangenen Jahr vergeblich versucht, die Seite kino.to aus dem Netz löschen zu lassen. Ein Vorhaben, das nicht funktionierte, da man die Betreiber der Seite nicht ausfindig machen konnte. Daraufhin forderten VAP-Vertreter UPC auf, den Zugang zu kino.to freiwillig zu sperren. " Stellvertretend für viele Internet Access Provider ", wie es in einer Erklärung des VAP heißt. Doch UPC weigerte sich.

VAP-Geschäftsführer Werner Müller zeigt sich nun zufrieden, seine Forderung vor Gericht durchgesetzt zu haben. Unternehmen wie UPC könnten sich "ihrer Verantwortung für Inhalte nicht entziehen", sagt Müller. "Erhalten sie Informationen, dass ihre Dienste für konkrete Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden, dann müssen sie auch Gegenmaßnahmen ergreifen."

Der Rechtsanwalt der Kläger, Andreas Manak, geht allerdings davon aus, dass der Prozess mit dem aktuellen Urteil noch nicht ausgefochten ist. Er glaubt, das Verfahren werde in weiteren Instanzen bis vor den Obersten Gerichtshof gehen. Trotzdem stuft der Anwalt das Urteil als Erfolg ein: "Es ist ein Musterprozess, nach dem sich früher oder später auch die anderen Provider richten werden."

Die Kläger haben auf der Grundlage des österreichischen Urheberrechtsgesetzes argumentiert. Demnach kann bei einer Verletzung des Urheberrechts auch der Vermittler der Dienste auf Unterlassung verklagt werden. Also auch der Provider. Jedoch nur dann, wenn ein Rechteinhaber diesen Vermittler abmahnt. Im Fall von UPC ist das nun geschehen.

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