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Bürokratie Deutschlands Behörden bleiben eine Digitalwüste

Ob Führerschein oder Elterngeld: Ab 2022 sollen Hunderte Leistungen des Staates digital abrufbar sein. Doch der Ausbau lahmt gewaltig.
aus DER SPIEGEL 7/2021
Musterausweis in einem Lesegerät: Die Nutzung der elektronischen Funktionen des Personalausweises ist um 380 Prozent gestiegen

Musterausweis in einem Lesegerät: Die Nutzung der elektronischen Funktionen des Personalausweises ist um 380 Prozent gestiegen

Foto: Jens Büttner/ Jens Büdpa

Die Digitalisierung der Verwaltung stockt. Auch 2020 kamen für Bürger und Unternehmen nur wenige Angebote hinzu, um Verwaltungsakte online erledigen zu können. 327 Leistungen können inzwischen digital abgewickelt werden, ein Jahr zuvor waren es 293. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Torsten Herbst aus dem Bundesinnenministerium hervor.

Das Onlinezugangsgesetz  schreibt vor, dass bis zum kommenden Jahr 575 Leistungen des Staates digital für jeden abrufbar sein müssen. So muss es etwa möglich sein, im Netz den Führerschein zu beantragen, ein Gewerbe anzumelden oder eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

Beim derzeitigen Digitalisierungstempo dürfte daraus nichts werden. Zudem muss das digitale Angebot nicht einmal bundesweit verfügbar sein – eine »Pilotkommune« reicht. So kann der Führerschein aktuell nur im hessischen Main-Kinzig-Kreis digital beantragt werden, und selbst dort ist dies seit September erst 46-mal passiert. In einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums heißt es, dass 2021 der Onlineantrag für einen Führerschein in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen angeboten werden soll.

Um überhaupt sichtbare Fortschritte in 2020 bei der Digitalisierung von Behördengängen verzeichnen zu können, wurden neue Dienste zum Teil auf den letzten Drücker freigeschaltet. So kann seit dem 31. Dezember in mindestens einer Kommune ein Familienerholungszuschuss online beantragt werden; Sterbefallanzeigen können seit dem 14. Dezember digital getätigt werden.

500 Millionen Euro sind vorgesehen, viel geht an Berater

Notwendig ist für viele dieser Digitalanträge der Online-Personalausweis, um den Antragsteller zu identifizieren. Die Bundesregierung schätzt, dass Ende Oktober 2020 35,88 Millionen Personalausweise im Umlauf waren, die auch für Onlinefunktionen freigeschaltet sind, ein Anteil von gut 57 Prozent aller dazu geeigneter Ausweise.

Die Nutzung der »eID-Funktionen« des Personalausweises sei zwischen Februar und Dezember 2020 immerhin um 380 Prozent gestiegen, so das Innenministerium. Das liege an den Kontakteinschränkungen durch die Corona-Pandemie, aber auch daran, »dass ein Identifizierungsverfahren mit dem Onlineausweis deutlich schneller geht als mit anderen Verfahren«.

Nicht für jede Leistung sei allerdings die »eID-Funktion aus Sicht des Vertrauensniveaus« notwendig, heißt es in der Antwort. Es könnten auch Leistungen nur mit etwa Benutzername und Passwort genutzt werden. Noch 2021, sagt das Bundesinnenministerium, soll der Onlineausweis auf das Smartphone gebracht werden. Für das sichere Onlineausweisen mit dem Mobiltelefon reiche künftig die PIN.

Im Koalitionsvertrag sind für das Onlinezugangsgesetz 500 Millionen Euro vorgesehen. Ein größerer Teil davon, zeigten SPIEGEL-Recherchen, landet wohl in den Taschen von Beratern. So fließen allein für die »Strategie- und Methodenplanung« für die Umsetzung des Gesetzes knapp neun Millionen Euro; die Beraterkosten nur für dieses Gesetzesvorhaben liegen bei mindestens 47 Millionen Euro.

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