Porno-Abmahnung Kölner Landgericht rückt von Redtube-Entscheidungen ab

Redtube-Website (Screenshot): Landgericht zweifelt an Auskunftsbeschlüssen
Köln - Das Landgericht Köln deutet eine Wendung in der Affäre um Massenabmahnungen wegen Redtube-Pornoclips an. Einige Richter des Landgerichts hatten vor Monaten in 62 von 89 Fällen beschlossen, dass die Deutsche Telekom Informationen über ihre Kunden an die Schweizer Firma The Archive AG herausgeben muss. The Archive AG hatte in den Anträgen behauptet, klare Belege dafür zu haben, dass die Nutzer ihre Urheberrechte beim Abruf von Porno-Streams im Netz verletzt hätten.
Wie diese Belege aussehen und ob sie überhaupt legal erfasst worden sein können, ist zweifelhaft. Einige Kammern am Landgericht räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts Rechte der Betroffenen möglicherweise verletzt worden seien, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.
Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten. "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.
Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt bereits gegen einen Mitarbeiter der Firma, die für The Archive AG die IP-Adressen ermittelte. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob er gegenüber dem Landgericht Köln falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.